Kulmbach: Rottweiler verletzten Jungen (9) schwer - Hunde bleiben für Frau tabu
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Samstag, 12. Oktober 2019
Im Rottweiler-Prozess aus Oberfranken stärkte das Verwaltungsgericht Bayreuth gestern die Position der Stadt Kulmbach: Das Halteverbot von Hunden bleibt für die Betroffene bestehen. Der Fall sorgte 2017 für Schlagzeilen. Ein Bub wurde durch den Hundeangriff schwer verletzt.
Im Rottweiler-Prozess vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth wurde gestern das Urteil verkündet. Die 1. Kammer bestätigte das von der Stadt Kulmbach verhängte generelle Hundehaltungsverbot. Der Kulmbacher Hundehalter und seine Frau, deren zwei Rottweiler einen Schüler gebissen und schwer verletzt hatten, blitzten mit ihren Klagen ab.
Kopfhaut abgetrennt: Rottweiler greifen Jungen in Ziegelhütten an
Wie berichtet, waren die beiden Rüden "Max" und "Alfons" im Mai 2017 vom Grundstück des Klägers in Ziegelhütten ausgebüxt. Sie fielen einen neunjährigen Buben an, der zufällig dort vorbeiging. Er hatte keine Chance und wurde beim Gasthaus "Schweizerhof" zu Boden gerissen. Ganz massiv war die Skalpierungsverletzung - auf einer Länge von 15 Zentimetern war die Kopfhaut abgetrennt.
Die Stadt Kulmbach reagierte auf den Beißvorfall. Nachdem es schon vorher Beschwerden gegeben hatte und der Hundehalter die Sicherheitsauflagen nicht erfüllte, wurden die Hunde beschlagnahmt. Die Rottweiler kamen in ein Tierheim. Wegen Unzuverlässigkeit wurde gegen den Hundehalter und seine Frau ein Haltungs- und Betreuungsverbot von Hunden ausgesprochen.
Dagegen klagte der Hundehalter. Er habe Kulmbach verlassen und nicht mehr vor, hierher zurückzukommen, sagte der Mann vor dem Verwaltungsgericht. Seine Frau werde demnächst ebenfalls nach Kitzbühel umziehen. Dort seien auch die Rottweiler. Denn das Hundehaltungs- und Betreuungsverbot hat in Österreich keine Gültigkeit. Aber das Verbot gilt in ganz Bayern. Deshalb darf der Mann, der in München arbeitet und in Bad Tölz einen Zweitwohnsitz hat, seine Hunde dorthin nicht mitnehmen.
Prozess um Hundeangriff: Vergleich kam nicht zustande
Die 1. Kammer mit der Vorsitzenden Richterin Angelika Schöner diskutierte den Fall in der mündlichen Verhandlung am Dienstag lang und breit mit den Beteiligten. Die Kammer kündigte ihr Urteil für den Folgetag an, da kein Vergleich zustande kam. Die Stadt Kulmbach stimmte nicht zu und beantragte Klageabweisung.
So kam es dann auch. Der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Richter Dietmar Lang, teilte auf Anfrage gestern mit, dass das von der Stadt Kulmbach verhängte Hundehaltungsverbot gegen die Kläger bestehen bleibt.
Die Kammer habe in ihrer Urteilsbegründung angeführt, dass sich der Bescheid der Behörde durch den Wegzug des Hundehalters und den beabsichtigten Umzug der Ehefrau nach Kitzbühel nicht erledigt habe, sagte Lang. Es bestünden durch die Eltern nach wie vor Verbindungen nach Kulmbach, und bei einem Besuch könnten die Hunde mitgebracht werden.