Druckartikel: Kulmbach: Besondere Vorsicht an Silvester - hier darf nicht geböllert werden

Kulmbach: Besondere Vorsicht an Silvester - hier darf nicht geböllert werden


Autor: Redaktion

Kulmbach, Montag, 23. Dezember 2024

In Kulmbach treten während Silvester 2024 spezielle Sicherheitsvorkehrungen in Kraft. Dies betrifft vor allem den Umgang mit Feuerwerkskörpern in der historischen Altstadt.
Die Stadt Kulmbach bittet um Verständnis für die Maßnahmen an Silvester.


Damit das neue Jahr 2025 nicht nur fröhlich, sondern auch sicher begrüßt werden kann, weist die Stadt Kulmbach auf einige besondere Regelungen zum Jahreswechsel hin.

Am 31.12.2024, Silvester, ist die Zufahrt zur Plassenburg ab 21 Uhr bis 1. Januar 2025, Neujahrstag, um 2 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Diese seit Jahren vorgenommene Sperrung hat sich im Interesse der Besucher von Kulmbachs Wahrzeichen bewährt und wird auch in diesem Jahr durchgeführt. Die Bevölkerung wird um Verständnis für diese Maßnahme gebeten.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kulmbach darauf hin, dass das von der Bayerischen Schlösserverwaltung ausgesprochene Böllerverbot auch zum Jahreswechsel 2024/2025 rund um die Plassenburg gilt.

Video:




Zudem wird gebeten, insbesondere in der historischen Kulmbacher Altstadt mit ihrem sensiblen Bestand an Fachwerkhäusern, Feuerwerkskörper nur unter erhöhter Vorsicht zu zünden. Im Bereich von Menschenansammlungen gilt für den Umgang mit Böllern und Feuerwerksraketen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Im unmittelbaren Umfeld von Kindergärten, Seniorenheimen und Krankenhäusern gilt seit Jahren ein generelles Feuerwerksverbot seitens des Gesetzgebers.

Für die Entsorgung der Verpackungen, Feuerwerkskörper, Mehrschussbatterien, Böller und weiterer Feuerwerksreste ist der Verursacher selbst verantwortlich. Die Entsorgung erfolgt über den Restmüll. Weitere Nachrichten aus Kulmbach gibt es in unserem Lokalressort.