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Küps klagt gegen die Windräder


Autor: Friedwald Schedel

Küps, Mittwoch, 15. Oktober 2014

Die Marktgemeinde zieht vor das Verwaltungsgericht, wenn man von der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage bekommt. Eine große Mehrheit stimmt für den Antrag von Thorsten Stalph (CSU) - und von den vielen Zuhörern gab es kräftigen Applaus.
Die bei Hain geplanten Windräder, die ähnliche Dimensionen haben wie die angebildeten bei Münchberg, werden ein Fall für die Justiz. Das Verwaltungsgericht Bayreuth soll entscheiden, ob die Baugenehmigung des Landratsamts Kronach rechtmäßig war.  Foto: Friedwald Schedel


Das Verwaltungsgericht Bayreuth wird den Bescheid des Landratsamts Kronach überprüfen, das Ende September die Baugenehmigung für die Windräder bei Hain und Wildenberg unter Auflagen erteilt hat. Für den Antrag von Thorsten Stalph (CSU) gab es eine klare Mehrheit (13:9) - und kräftigen Applaus von den vielen Zuhörern. Bürgermeister Herbert Schneider (parteilos) schätzte die Erfolgschancen der Klage eher gering ein.

Erneut war der Sitzungssaal des Küpser Rathauses am Dienstagabend mit Zuhörern vollbesetzt. Der Bürgermeister freute sich über ein wieder "volles Haus". Grund waren erneut die fünf Windräder bei Hain, die kürzlich vom Landratsamt abgesegnet worden waren.

Einvernehmen wurde ersetzt

Schneider berichtete, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, aber durch das Landratsamt ersetzt worden sei. Den Bescheid habe der Markt Küps am 2. Oktober erhalten. Innerhalb eines Monats könne dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth erhoben werden.

Der Zuhörer Joachim Lanzluth würde gerne klagen, aber die vergleichsweise hohen Verfahrenskosten könne er nicht tragen. Er bat besonders die Gemeinderäte um Unterstützung seines Anliegens.

Spielraum nicht ausgenutzt

Thorsten Stalph meinte, die Situation sei absehbar gewesen. Dem Landratsamt könne man keinen Vorwurf machen, weil sich die dortigen Beamten an die gesetzlichen Vorschriften gehalten hätten. Sie hätten jedoch nicht ihren Ermessensspielraum ausgenutzt. Die Bevölkerung verstehe nicht, warum diese Windräder in einem unberührten Waldgebiet gebaut werden dürften. Die Fronten, die sich gebildet hätten, müssten sich jetzt auflösen. Mit der Entscheidung des Landratsamts dürfe man sich nicht zufriedengeben, sondern das Verwaltungsgericht urteilen lassen. Das sei man den betroffenen Bürgern schuldig. Er beantragte deshalb, Klage einzureichen und erntete dafür - ebenso wie die weiteren Befürworter einer Klage - starken Applaus des Publikums.

Gerhard Sesselmann (FW) ging auf die Zufahrt ein, die seines Erachtens nach nicht gesichert sei, weil Grundstückseigentümer ihre Zustimmung verweigert hätten. Ferner müsse ds Vorkommen bedrohter Vogelarten untersucht werden, die von Fachleuten gesichtet worden seien. Auch der Landesbund für Vogelschutz habe bereits über eine Klageerhebung gesprochen.

Vom Bescheid enttäuscht

Helga Mück (FW) sagte, die Freien Wähler seien vom Genehmigungsbescheid des Landratsamts enttäuscht, weil Einwände nicht entsprechend berücksichtigt worden sind. Das Verwaltungsgericht solle den Bescheid des Landratsamts überprüfen. Dieter Lau (SPD) war der Ansicht, man habe gute Chancen, am Verwaltungsgericht einen Erfolg zu erzielen.

Hubertus von Künsberg (CSU) sagte, man lebe nicht auf einer Insel der Glückseligkeit. Das Leben bestehe nicht nur aus nehmen, sondern auch aus geben. Man müsse zu einem System beitragen, von dem die Windkraftanlagen ein kleiner Teil seien. Sie seien nicht schön, aber nützlich. Windkraft sei sauber. Es leben auch Menschen an Stromtrassen oder in der Nähe von Atomkraftwerken, obwohl sie dagegen sind.