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Kulmbacher Kreisrat Pöhlmann: "Photovoltaik-Anlagen in unseren Regionen sind ein Verbrechen an der Menschheit"


Autor: Redaktion

Grafendobrach, Montag, 04. März 2019

Zur Diskussion über die Entscheidung des Kulmbacher Stadtrats in Sachen Photovoltaik-Anlage in Grafendobrach nimmt Veit Pöhlmann Stellung.
Zur geplanten Photovoltaik-Anlage bei Grafendobrach nimmt Kreisrat Veit Pöhlmann Stellung. Symbolbild: Archiv/Ralf Lienert


Kreisrat Veit Pöhlmann (FDP) äußert sich in einer Stellungnahme zur Diskussion über die Entscheidung des Kulmbacher Stadtrats zu einer geplanten Photovoltaik-Anlage in Grafendobrach.

Er schreibt: "Vorweg ein bisschen Grundsätzliches: Grundsatzbeschlüsse sind immer zweischneidige Schwerter: Problematisch einerseits, weil, wie es der Name ja sagt, grundsätzlich beraten, beschlossen und für einen langen Zeitraum das Handeln festgelegt wird, ohne vorhersehen zu können, ob und wie sich Sachlagen verändern werden. Sinnvoll und notwendig andererseits, weil kein Gremium auf keiner Ebene in der Lage ist, bei sich wiederholenden, sehr ähnlichen (aber niemals exakt gleichen!) komplizierten Sachverhalten jedesmal wieder tiefgehende und zeitaufwendige Grundsatzdebatten zu führen."

Von entscheidender Bedeutung sei deshalb, wie grundsätzlich, umfassend und sorgfältig Grundsatzdebatten geführt und daraus entstandene Beschlüsse gefasst würden. Pöhlmann: "Ich habe die Debatte zu dem Grundsatzbeschluss des Kulmbacher Stadtrates nicht mehr erinnerlich und kenne deshalb dessen Qualität auch nicht - im Ergebnis halte ich ihn aber für absolut richtig."

Denn es sei bei aller Notwendigkeit für die Energiewende sehr wichtig, nicht in Schwarz-Weiß-Malerei zu verfallen und alles als "ökologisch" zu bezeichnen und mit diesem "Markenzeichen" dann auch durchzusetzen, was irgendwie vordergründig "alternativ" klinge. Vielmehr müsse immer auch die ökologische Gesamtwirkung geprüft werden.

Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Freiflächen in unseren Regionen, so der FDP-Kreisrat, sei nun genau solch ein Prüffall. Denn die "Nebenwirkungen" seien so negativ, dass sie keinesfalls Teil eines ökologisch sinnvollen Energie-Mixes bei uns sein sollten.

Pöhlmann: "Deutschland importiert in erheblichem Umfang landwirtschaftliche Produkte, insbesondere Futtermittel, wie zum Beispiel Sojabohnen, und das nicht nur aus den USA. Weltweit werden für deren Produktion, zum Beispiel aktuell in Indien, die letzten Wälder, in denen Tiger leben, rigoros abgeholzt, der brasilianische Regenwald ist aus ähnlichen Gründen schon kaum mehr zu retten. Ursache dafür ist in erheblichem Maße - und diese Zusammenhänge sind real und konkret - unsere Nachfrage nach Produkten aus den dort geschaffenen Mega-Plantagen."

Es sei geradezu grotesk, dass wir in Deutschland vor diesem Hintergrund eine bei uns - auf Grund der zu geringen und zu schwachen Sonneneinstrahlung - absolut unwirtschaftliche Technik (deshalb die hohen Förderungen) wie die Photovoltaik auf landwirtschaftlich nutzbaren Freiflächen fördern und ausbauen wollen. Und zusätzlich werde dadurch auch vor Ort ein schädlicher Wettbewerb um die Art der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zwischen Nahrungsmittel- und Energieproduktion ausgelöst, der nur einen Gewinner kenne - die Grundstückseigentümer wegen der deshalb geradezu explodierender Pachtpreise -, aber weltweit viele Verlierer produziere und letztlich doch nur einen sehr geringen Beitrag zur Energiewende liefere.

"Ich habe es häufig schon geäußert und wiederhole es hier noch einmal:

Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen sind in unseren Regionen geradezu Verbrechen an der Menschheit und sind kein nachhaltiger bzw. ökologisch sinnvoller Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz, sondern genau das Gegenteil. Sie sind Missbrauch des Zieles ,Klimaschutz' zu reinen Gewinnzielen."

Veit Pöhlmann schließt mit drei Anmerkungen:

"Anmerkung 1: Der großflächige Anbau von "Energiepflanzen", wie zum Beispiel Mais, fällt in die gleiche Kategorie.

Anmerkung 2: Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen ist in Bayern auch verfassungswidrig:

Bayerische Verfassung, Art. 163, Absatz 4, Satz 1: ,Bauernland soll seiner Zweckbestimmung nicht entfremdet werden.' und Bayerische Verfassung, Artikel 163, Absatz 4, Satz 2: ,Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden soll von einem Nachweis der Eignung für sachgemäße Bewirtschaftung abhängig gemacht werden; er darf nicht lediglich der Kapitalanlage dienen.'

Anmerkung 3: Unter anderen Gesichtspunkten ist zum Beispiel auch der Einsatz von Holz zur Energiegewinnung bzw. zum Klimaschutz über die Verwertung von echtem Restholz hinaus ökologisch sehr fragwürdig."

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