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Knapp 30 000 Euro für Jugend und Sportvereine


Autor: Peter Müller

Kulmbach, Dienstag, 30. Mai 2017

Jugendliche und Sportvereine mit intensiver Nachwuchsarbeit können sich freuen: Der Schul- und Sozialausschuss verteilte Zuschüsse für vier Projekte.
Auch das Vorhaben des SV Hutschdorf wird bezuschusst. Der Sportverein setzt auf die Jugend und baut auf dem Gelände zwischen der Kreisstraße und den Spielfeldern ein Sportheim. Foto: BR-Archiv/Alexander Hartmann


Die ersten Raten werden sofort beziehungsweise bei Baubeginn ausgezahlt.
Zunächst ging es um das Vorhaben der Filialkirchenstiftung Reichenbach, die das Pfarr- und Jugendheim mit einer neuen Toilettenanlage ausstatten will. 80 000 Euro werden dafür investiert, denn die alte Anlage ist 40 Jahre alt, berücksichtigt behinderte Menschen nicht und entspricht nicht mehr den Vorschriften. Der Zuschuss beläuft sich auf 3139, 73 Euro.


Nachwuchsarbeit wird intensiviert

Der SV Hutschdorf, dessen Jugendanteil sich auf 48,71 Prozent beläuft, hat sich für den Neubau eines Sportheims entschieden, für das förderfähige Gesamtkosten von 159 403,48 Euro berechnet worden sind. Durch das Projekt soll die Jugendarbeit weiter intensiviert werden. Nach den Richtlinien des Landkreises ergibt sich ein Zuschuss von 6875 Euro.

Helmuth Breitenfelder (SPD) gab zu bedenken, dass in Hutschdorf auch die JfG Maintal/Friesenbachtal trainiert. Somit käme der SV auf einen Jugendanteil von über 50 Prozent, was einen geringfügig höheren Zuschuss zur Folge haben könnte. Jürgen Ziegler vom Kreisjugendring antwortete, dass die Zuschussberechnung den Zahlen entspreche, die der SV gemeldet habe. Auf Vorschlag von Landrat Klaus Peter Söllner kamen die Ausschussmitglieder überein, die Zahlen nachzuprüfen und gegebenenfalls einen etwas größeren Betrag zu gewähren.

Ebenfalls einen Förderantrag hat der TSV Presseck gestellt. Die komplette Erneuerung des Hauptdaches auf der Alfred-Bodenschatz-Sportstätte ist notwendig. Das Trapezblechdach ermöglicht es, das Wasser bei Regen und nach der Schneeschmelze zu fassen und einem 40 000 Liter fassenden Behälter zuzuleiten. Daraus wird dann die Berieselungsanlage des Spielfeldes gespeist, was eine deutliche Ersparnis beim Wasserverbrauch mit sich bringt. Der Landkreis unterstützt die Maßnahme, die 10 886,11 Euro kostet, mit 2449,37 Euro.


FC Kupferberg unter Zeitdruck

Last, but not least profitiert der 1. FC Kupferberg, der einen Kunstrasenplatz anlegt. Obwohl die Unterlagen für den Zuschussantrag - es ging um eine Änderung in der Planung - bei der gestrigen Sitzung aber noch nicht vollständig waren, plädierte Landrat Söllner für ein positives Votum. "Wir vertrauen dem FC. Sie sind etwas unter Zeitdruck, weil sie bis zu einem gewissen Termin den Antrag beim BLSV stellen müssen", so Söllner, demzufolge der Zuschuss auch bei geänderte Planung wie vorgesehen bis zu 15 555,82 Euro beträgt. Das Gremium stimmte dem zu.

Um Leistungen ganz anderer Art ging es in einem weiteren Tagesordnungspunkt - die Ermittlung der "angemessenen Kosten der Unterkunft" für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Diese werden bis zu einem vom Landkreis festgesetzten Mietbetrag nicht geprüft, Einzelfälle, in denen die Kosten darüber hinausgehen, werden genau untersucht.


Erhöhungen teils erheblich

Wie der Leiter des Sachgebiets Soziale Angelegenheiten, Bernhard Rief, erläuterte, handelt es sich um die zweite Fortschreibung nach 2015. Die Brutto-Kaltmieten (ohne Warmwasser und Heizung) seien an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen, wobei auch die aktuelle Rechtsprechung einfließe. Die Erhöhungen sind Rief zufolge teils erheblich. Ein Beispiel: Bei zwei Personen und 65 Quadratmetern beträgt die angemessene Brutto-Kaltmiete in der Stadt 415 Euro, vor zwei Jahren waren es nur 363. Bei der gleichen Wohnung fiel die Steigerung im Landkreis nicht so hoch aus: von 343 auf 355 Euro.


Unterschied zwischen Stadt und Land

Bei den Mietpreisen wird unterschieden zwischen dem Gebiet der Großen Kreisstadt Kulmbach (Region I) und den Gemeinden des Landkreises (Region II). Hier die ab sofort als angemessen geltenden Unterkunftskosten:


Region I:
Anzahl Personen                    Wohnungsgröße                 angemessene Brutto-Kaltmiete

1 Person                                        50 m 2                                           311 Euro
2 Personen                                    65 m 2                                           415 Euro
3 Personen                                    75 m 2                                           471 Euro
4 Personen                                    90 m 2                                           565 Euro
5 Personen                                  105 m 2                                           670 Euro


Region II:
1 Person                                        50 m 2                                           301 Euro
2 Personen                                    65 m 2                                           355 Euro
3 Personen                                    75 m 2                                           441 Euro
4 Personen                                    90 m 2                                           525 Euro
5 Personen                                  105 m 2                                           610 Euro

Zuständig ist der Landkreis auch für die ärztliche Versorgung von Asylbewerbern. Der Schul- und Sozialausschuss beschloss deshalb, dem Rahmenvertrag des bayerischen Städtetags und des Landkreis mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns beizutreten. Die Vereinbarung ermöglicht den Trägern ein effizientes, kostengünstiges Handeln der Verwaltung.


Grüne: EDV-Infrastruktur an den Schulen ausbauen

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte bereits im Februar beantragt, vor dem Hintergrund eines von der Bundesregierung beabsichtigten Förderprogramms zum Ausbau der EDV-Infrastruktur an Schulen den Bedarf an EDV-Ausstattung an den Bildungseinrichtungen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises zu ermitteln. Grundsätzliche Regelungen zu diesem eventuellen Förderprogramm sind allerdings noch nicht bekannt. Unter dem Arbeitstitel "Digitalpakt #D" verhandeln darüber momentan Bund und Länder auf Ebene der Kultusministerkonferenz. Die Schulverwaltung des Landratsamts hat den Antrag aber bereits zum Anlass genommen, bei den Schulen die derzeit vorhandene Anzahl an PC-Geräten samt Servern und Angaben zur Netzwerk-Infrastruktur abzufragen. Dafür bedankte sich Kreisrätin Doris Stein, die hoffte, dass das Förderprogramm bald "aus den Kinderschuhen" herauswächst. Sie bat aber darum, nicht abzuwarten, "sondern immer wieder nachzuhaken".


Landkreis bald "Bildungsregion in Bayern"?

Der Ausschuss befürwortete außerdem die Bewerbung des Landkreises um das Qualitätssiegel "Bildungsregionen in Bayern". Ziel dieser Initiative, die der Freistaat im Jahr 2012 aus der Taufe gehoben hat, ist es, jungen Menschen in der jeweiligen Region ein passgenaues Bildungsangebot zu sichern. Bereits vor Jahren gab es erste Bestrebungen, den Landkreis als Bildungsregion zertifizieren zu lassen. Auf einen Antrag des FDP-Kreisverbands vom April 2013 reagierte der Schul- und Sozialausschuss jedoch ablehnend mit der Feststellung, dass der Landkreis allein aufgrund seiner überschaubaren Größe bereits einen hohen Vernetzungsgrad zwischen sämtlichen Akteuren im Bildungsbereich aufweise, so dass die möglicherweise zu erzielenden Verbesserungen geringer ausfallen könnten als in größeren Einheiten.

Im November 2015 machte die Wählergemeinschaft einen erneuten Vorstoß. Nun ist auch die Regierung von Oberfranken an den Landkreis herangetreten und hat darauf hingewiesen, dass im Bezirk neben den vier kreisfreien Städten auch bereits acht Landkreise den Weg zur Bildungsregion beschritten haben. Einzig Kulmbach stehe noch aus. Bayernweit fehlen von 71 Landkreisen nur noch 17.

Landrat Söllner: "Wir machen das jetzt. Ob die anderen Landkreise nun besser dastehen als wir, wage ich nicht zu sagen."