Klinikum Kulmbach: Neuer Rechtsstreit droht
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Dienstag, 27. November 2012
Das Krankenhaus greift seine Parkhauspläne auf dem Hanggrundstück in der Blaich wieder auf. Falls der Bebauungsplan geändert wird, wollen die Nachbarn erneut dagegen vorgehen.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth hat vor einem halben Jahr den Neubau eines Parkhauses beim Kulmbacher Krankenhaus gestoppt. Jetzt greift das Klinikum seine Parkhauspläne wieder auf.
Wenn die Parkgarage- womit zu rechnen ist - wieder am Hang unterhalb der Wendeschleife gebaut werden soll, droht erneut ein Rechtsstreit. Irina Tukenbrod, die mit ihrer Familie unmittelbar neben dem Grundstück an der Albrecht-Dürer-Straße wohnt, hat damals schon geklagt und kündigt an, "dass wir uns erneut dagegen wehren werden - aber diesmal werden es mehr Klagen sein". Es ist also davon auszugehen, dass möglicherweise auch 2013 nicht gebaut wird.
Unbestritten ist, dass das Krankenhaus die 92 Parkplätze benötigt. Zum einen ist die Zahl der Mitarbeiter angewachsen - von 800 vor wenigen Jahren auf inzwischen fast 1300, wie der Vorsitzende des Klinikumszweckverbands, Landrat Klaus Peter Söllner, betont. Er spricht von einer "phantastischen Entwicklung" und einer "enormen Expansion".
Zum anderen werden immer mehr Kranke im Klinikum behandelt. Vor allem Krebspatienten in der ambulanten Strahlentherapie und Gehbinderte brauchen kurze Wege und einen ebenerdigen Zugang. Der Zweckverband betrachtet den Standort des Zwei-Millionen-Euro-Projekts auf dem Hanggrundstück als alternativlos.
"Nichts machen, geht nicht"
Von "dringendem Handlungsbedarf" spricht Landrat Söllner: "Dass man nichts macht, geht halt nicht." Der Zweckverband habe nach dem Urteil ein erfahrenes externes Planungsbüro beauftragt, "noch einmal sämtliche Varianten zu prüfen". Das Ergebnis liege bisher nicht vor. "Es ist also auch noch nichts spruchreif - wir haben darüber nicht mal intern gesprochen."
Er geht davon aus, dass im neuen Jahr ein erneuter Anlauf, das Parkhaus zu bauen, unternommen wird. "Natürlich wollen wir dann eine tragfähige Lösung, die - falls es wieder zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt - auch Bestand hat", sagt er und deutet an, dass die Verbandsversammlung einen Weg beschreitet, den damals auch das Gericht angesprochen hat: dass die Stadt Kulmbach ihre planungsrechtlichen Möglichkeiten nutzt und für das Hanggrundstück einen Bebauungsplan aufstellt, den es bisher nicht gibt.
Söllner weiter: "Das Verfahren geht neu an. Wir werden insgesamt überlegen, wie man's machen kann." Ob die bisherige Planung Bestand hat, ob der Zweckverband auf die Nachbarn zugeht und einen Kompromiss sucht, "das werden wir sehen, das muss die Verbandsversammlung entscheiden".
Kein Verständnis
Irina Trukenbrod befürchtet, dass das Klinikum am Hang- Standort festhalten wird. Die damalige Klägerin hat kein Verständnis dafür, "wenn man die Gesetzeslage so dreht, wie man sie braucht". Laut Gerichtsurteil "sind wir ein faktisches Wohngebiet - und daraus kann man mit einer Bebauungsplanänderung nicht einfach ein Sondergebiet machen".
Sie versichert, "dass wir uns gegen den Bebauungsplan wehren werden". Denn es wäre "ein Witz", die Wiese zu unterteilen: "Oben Sonderbaugebiet, unten Wohngebiet - das geht definitiv nicht." Sollte die Stadt das Bauvorhaben am Hang genehmigen, will sie wieder den Klageweg beschreiten.
Kann sie sich einen Kompromiss vorstellen? "Alles, was ins Wohngebiet reinpasst, hat unsere Zustimmung. Aber ein Parkhaus passt nicht rein."