Klassenfahrt: Ärger um Stornokosten
Autor: Matthias Litzlfelder
Kulmbach, Dienstag, 14. Juli 2020
Wegen der Corona-Pandemie entfallen an Bayerns Schulen etliche Reisen. Theoretisch ersetzt der Freistaat den Eltern die Kosten. Aber das Kultusministerium hat eine bürokratische Hürde eingebaut, die viele verunsichert.
Renate Ziegmüller (Name von der Redaktion geändert) ist ziemlich genervt. Ihre beiden Töchter besuchen das Caspar-Vischer-Gymnasium in Kulmbach. Wegen der Corona-Pandemie fiel für beide jeweils die Klassenfahrt aus - so wie bei hundert anderen Schulklassen in Bayern auch.
Jetzt geht es um die Stornierungskosten dieser Fahrten. Es handelt sich um Fahrten, die die Schulen organisiert haben.
Zunächst sah alles sehr unkompliziert aus. Von schneller, unbürokratischer Hilfe seitens des Freistaats war die Rede. Schon Mitte März ließ Bayerns Kultusminister Michael Piazolo in einem Schreiben die Schulen informieren, dass eine Erstattung der Aufwendungen für Stornokosten bei nicht angetretenen Schulfahrten beabsichtigt sei. Kurz vor Ostern gab das Ministerium dann die Vorgehensweise bekannt. Da es sich bei der Übernahme der Stornokosten um eine sogenannte Billigkeitsleistung, also eine freiwillige Leistung, handelt, müssen alle Eltern einen Antrag stellen. Die Schule soll die gesammelten Anträge dann weiterleiten.
Soweit, so gut. Aber das Antragsformular hat es in sich. Die Eltern müssen sich darin festlegen, ob sie auf eine Erstattung verzichten, oder die Übernahme der Stornokosten beantragen. Bei Letzterem müssen sie aber zugleich versichern, dass sie "die Erstattung zur Vermeidung einer persönlichen Härte" benötigen. Was eine solche "persönliche Härte" ist, wird bewusst offengelassen.
In einem Schreiben an die Schulen vom 22. Mai beantwortet das Kultusministerium diese Frage weiterhin nicht. Im Gegenteil. Vielmehr findet sich darin die Vorgabe: "Das Vorliegen einer persönlichen Härte hat jeder Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler in eigener Verantwortung für sich zu bejahen oder zu verneinen."
LEV: Geld auf jeden Fall beantragen
"Ich empfinde das als Zumutung", sagt Renate Ziegmüller. Die Kulmbacherin fühlt sich vom Staat veräppelt. Dieser spiele bewusst mit der Unsicherheit der Eltern. Zunächst wollte Ziegmüller das Kästchen ankreuzen, mit dem sie auf die Billigkeitsleistung verzichtet. Mittlerweile hat sie es sich anders überlegt. Aus dem Bekanntenkreis ist ihr der Fall einer anderen Schule bekannt, wo jedem geraten wurde, die Erstattung einfach zu beantragen.
Egal, wie sich Ziegmüller entscheidet: Ausfüllen muss sie den Antrag so oder so. Doch wer die angefallenen Stornokosten beantragt, fühlt sich, je nach Typ, mehr oder weniger schlecht. "Man hat das Gefühl, dass man in eine Illegalität hineingetrieben wird", sagt Ziegmüller.