Klappe zu für den Dorfladen
Autor: Christian Schuberth
Kulmbach, Donnerstag, 06. August 2020
Merke: Flohmarktsachen, Süßigkeiten und Kuchen darf man nicht so einfach anbieten - auch nicht Kinder auf dem eigenen Grundstück.
Es geht doch nichts über aufmerksame Mitbürger. Über solche, die aufpassen und schlimme Verbrechen im Dorf sofort melden. Etwa wenn Kinder an einem Samstag im alten Kartoffelkeller der Eltern einen kleinen Dorfladen eröffnen, selber Plakate und Wurfzettel entwerfen, ihre alten Kinderbücher, Spielzeug-Traktoren, CDs, Süßigkeiten oder Limo und Eis anbieten. Die Oma bäckt einen Kuchen, stellt ihn mit auf den Verkaufstisch, die Nachbarn setzen sich im Garten zusammen und geben den Kindern, die anständig mit Corona-Mundschutz in ihrem Keller-Lädchen sitzen, ein Taschengeld.
Unser aufmerksamer Mitbürger meldet den ungeheuerlichen Vorgang sofort dem Landratsamt, das natürlich von Amts wegen einschreiten muss - keine Genehmigung. Kaufladen-Klappe zu, das Spiel ist aus. Wo kommen wir auch hin, wenn das alle Kinder machten! Besser, sie hocken sich artig vor die Spielkonsole oder die Glotze. Da sind sie wenigstens keine Gefahr für die Allgemeinheit - zumindest in der Kindheit noch nicht.
Deutschland, deine Denunzianten...