Kippt der Windpark bei Grafendobrach?
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Freitag, 06. März 2020
Kippt der Windpark bei Grafendobrach? Alles hängt am Brandschutz. Vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth klagt erstmals ein Naturschutzverband.
Erstmals klagt ein Naturschutzverband gegen den Bau eines Windparks im Landkreis Kulmbach. Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern will den Bau von drei Windrädern auf der Fichtichhöhe bei Grafendobrach verhindern. Das Verfahren stellt auch ein Novum für das Verwaltungsgericht Bayreuth dar.
Zum Sachstand: Im Windpark Rugendorf will die Naturstrom AG, Düsseldorf, sieben Windkraftanlagen bauen, drei davon bei Grafendobrach (Stadt Kulmbach). Geschätzte Investitionssumme: 18 Millionen Euro.
Die Baugenehmigung für die Fichtichhöhe wurde 2016 vom Landratsamt Kulmbach erteilt - mit zwei Auflagen. Erstens: Die Anlagen müssen im ersten Betriebsjahr vom 1. April bis 31. August eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang abgeschaltet werden, um festzustellen, ob geschützte Fledermausarten bedroht sind.
Futterteiche für den Storch
Neben dem Fledermausmonitoring dürfen sich - zweitens - die Rotoren vom 1. April bis 31. August tagsüber nicht drehen. Der Grund: Schwarzstörche. Die streng geschützten Vögel gehen auf der Fichtichhöhe auf Nahrungssuche. Allerdings könne der Investor die Abschaltung dadurch umgehen, dass er dem Schwarzstorch andere Nahrungshabitate anbietet. So sollen die seltenen Vögel künftig nach Sackenreuth gelockt werden. Dort will man entlang der Dornlach fünf Teiche anlegen, wo der Schwarzstorch futtern soll.
Gegen die drei Windräder hatten im November bereits zwei Dorfbewohner aus Grafendobrach geklagt - erfolglos. Vom Verwaltungsgericht Bayreuth waren die Klagen abgewiesen worden.
Vor derselben 2. Kammer des Verwaltungsgerichts macht nun der kleine Naturschutzverband aus Erbendorf (Landkreis Tirschenreuth) Einwände geltend. Die Co-Vorsitzende des Vereins, Christina Hauser, sprach von einer Beeinträchtigung des Landschaftsbilds und einer "Überprägung der Landschaft".
Antrag unvollständig
Ihr Rechtsanwalt Stefan Kollerer, Kulmbach, vertrat die Ansicht, dass die Baugenehmigung des Landratsamts nicht rechtmäßig war. Denn zum Stichtag 4. Februar 2014 habe der Investor keinen vollständigen Antrag vorgelegt. Es seien ständig Unterlagen nachgefordert worden. Somit müsse die nach dem Stichtag geltende 10H-Regelung angewandt werden - also zwei Kilometer Mindestabstand zu Siedlungen. Das bedeute, dass die Windräder wegen ihrer Nähe zu Grafendobrach nicht gebaut werden dürften.