Druckartikel: Keine Gnade für verurteilten Schläger

Keine Gnade für verurteilten Schläger


Autor: Jürgen Gärtner

Kulmbach, Montag, 19. Februar 2018

Ein Mann brutaler Schläger, der in Kulmbach einen anderen Mann schwer verletzt hatte, bleibt nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung.
Ein verurteilter Gewalttäter muss nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Foto: Jürgen Gärtner


Der Mann hatte in einem Streit im Dezember 2012 in der Wohnung eines Bekannten in Kulmbach mit einem Stuhl auf einen anderen Mann eingeschlagen und ihn dann mit einem Faustschlag zu Boden gestreckt. Dann trat er weiter auf sein Opfer ein, das einen Jochbein, eine Hirnblutung sowie 17 Rippenbrüche erlitt.

Für seine Tat war er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Vor dem Landgericht Bayreuth ging es am Montag nun darum, ob er nach dem Verbüßen dieser Strafe im Dezember dieses Jahres in Sicherungsverwahrung bleibt. Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft und hatte schon öfter im Gefängnis gesessen.

Den ausführlichen Bericht mit Urteilsbegründung lesen Sie hier. Darin erfahren Sie auch, wie der Richter seine Entscheidung begründet und was der Anwalt der Mannes jetzt unternehmen wird.