Kann das FCN-Logo Urkundenfälschung sein?
Autor: Stephan Tiroch
, Donnerstag, 15. Juli 2010
Auf dem Nummernschild des Kulmbacher Club-Fans Bernd Cyris hat die Polizei in Nürnberg das zwei Zentimeter kleine Papperla des fränkischen Fußball-Bundesligisten entdeckt: Es muss entfernt werden.
Dass die Fans des fränkischen Fußball-Bundesligisten 1. FC Nürnberg leidensfähig sein müssen, weiß hierzulande jeder. Aktuell dürfen sie froh sein, dass der Club nicht abgestiegen ist.
Aber wenigstens die Tradition kann den FCN-Anhängern keiner nehmen. Neunmal deutscher Meister - das ist doch was. Kein Wunder, wenn man da als "Clubberer" seinen Stolz ein bisschen zeigen möchte. Bescheiden, wie die Nürnberger sind, reicht da schon ein klitzekleiner Aufkleber auf dem Auto - sagen wir, so knapp zwei Zentimeter im Durchmesser.
Ein schönes Bild
Ein guter Platz wäre am Nummernschild, im blauen Feld, gleich überm Ländercode, dachte sich der Kulmbacher Bernd Cyris. In der Tat: ein schönes Bild, das FCN-Emblem, umringt von den zwölf Europa-Sternen. Mit dem Papperla an seinem Audi A 4 Kombi ist der Geschäftsführer der Kulmbacher Softwarefirma update jahrelang kreuz und quer durch Deutschland gefahren - 40 000 bis 50 000 Kilometer im Jahr. Bis jetzt! Ein Nürnberger Polizeihauptkommissar hat, als Cyris' Wagen im Parkhaus des Nürnberger Flughafens stand, das Nürnberger Logo mit Argusaugen entdeckt und sich an der Platzierung gestört.
"Als ich aus Bremen zurückkam, hatte ich eine Mängelanzeige unterm Scheibenwischer", berichtet der Kulmbacher Geschäftsmann. Am Anfang hat er sich geärgert - nach dem Motto: Man kann ja alles übertreiben. "Wenn ich damit eine Information überdeckt hätte, würd' ich's ja einsehen. Aber das komplette Kennzeichen war doch zu erkennen", meint Cyris, der inzwischen über die Sache wieder lachen kann.
Zuwiderhandlung gegen Zulassungsverordnung
Dabei ist die Angelegenheit alles andere als ein Spaß. Ein Kfz-Kennzeichen gilt nämlich als Urkunde, daran etwas zu verändern folglich als Urkundenfälschung. Genaues weiß der Leiter der Zulassungsstelle am Kulmbacher Landratsamt, Günter Goller. In Paragraph 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung sei Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen geregelt, "und dort heißt es klipp und klar, dass Kennzeichen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein dürfen". Der FCN-Aufkleber - sei er auch noch so klein - sei eindeutig eine Zuwiderhandlung. Und die Mängelanzeige ohne Bußgeld sei das glimpflichste Vorgehen, meint Fritz Bär, stellvertretender Inspektionsleiter der Kulmbacher Polizei.