Alle kennen und lieben sie: Käthe Bedau kümmert sich ehrenamtlich um viele Bewohner des Evangelischen Wohnstifts in Kulmbach. Für die 72-Jährige ist das eine Herzensangelegenheit. Ihre Arbeit und die von vielen anderen Ehrenamtlichen soll durch eine Verfassungsänderung mehr Anerkennung erfahren.
Maria Stenglein strahlt über das ganze Gesicht: Über diesen Besuch freut sie sich immer. "Die Käthe ist die gute Seele in unserem Haus", sagt die 81-Jährige. Sie lebt schon seit sieben Jahren im Pflegeheim, ist froh, dass es Menschen wie Käthe Bedau gibt, die den Alltag im Heim bunter und fröhlicher machen.
Ihre Offenheit und Herzlichkeit öffnen Käthe Bedau alle Türen. Für viele ist sie Vertraute, Freundin, ersehnte Gesellschaft, manchmal auch Trösterin. Mindestens zwei Nachmittage pro Woche, dienstags und donnerstags, besucht sie die Stationen. "Ich sage immer überall Hallo, unterhalte mich mit den Leuten, sitze am Bett oder fahre sie mit dem Rollstuhl spazieren oder bediene beim Cafénachmittag." Als Belastung empfindet sie ihre ehrenamtliche Arbeit nicht - im Gegenteil: Ich sehe, wie sich die Leute freuen. Es ist wunderbar, so etwas zu erleben.
Das möchte ich nicht missen."
Im Altenheim fühlt sich Käthe Bedau zu Hause und ist froh, dass es noch eine ganze Reihe weiterer Frauen gibt, die sich wie sie ehrenamtlich um die Bewohner kümmern und manches kleine Extra möglich machen. "Wir sind ein tolles Team."
Ehrenamtliche gibt es übrigens nicht nur außerhalb des Heims: Bewohnerin Maria Stenglein ist Vorsitzende des Heimbeirats und kümmert sich um die Interessen der Bewohner. Immer weniger Pflegebedürftige sind jedoch in der Lage, ein solches Amt zu übernehmen. Deshalb springt Käthe Bedau auch hier gerne ein: Die Bewohner haben sich sie als stellvertretende Vorsitzende gewünscht.
Dieses Amt übt sie nun schon seit fast zehn Jahren aus.
Ein positives Signal Das schöne Gefühl, den Menschen etwas Gutes tun zu können, ist für die Kulmbacherin Lohn genug für ihren Einsatz. "Wir brauchen Ehrenamtliche in vielen Bereichen unserer Gesellschaft, nicht nur in den Altenhilfe", meint sie. Deshalb freut sie sich darüber, dass das Ehrenamt nun auch in der bayerischen Verfassung eine Aufwertung erfahren soll. "Das ist ein positives Signal."
Einer der fünf Volksentscheide, die am nächsten Wochenende zur Abstimmung stehen, schreibt die Förderung des Ehrenamts durch Staat und Gemeinden in der Verfassung fest.
Auch wenn damit keine konkreten Maßnahmen verbunden sind - ein Plus an Anerkennung tut den ehrenamtlich Tätigen gut, sagt Käthe Bedau.
Die Volksentscheide zur Verfassungänderung Viel Papier wartet am 15. September auf die Wähler: Neben der Zusammensetzung des Landtags und des Bezirkstags stehen fünf Volksentscheide zur Abstimmung. Es geht dabei um fünf neue Staatsziele, die künftig Verfassungsrang erhalten sollen: die Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land, die Förderung des Ehrenamts, mehr Kompetenzen des Landtags bei europäischen Entscheidungen, die Verankerung der Schuldenbremse und die Finanzausstattung der Gemeinden.
Am 20. Juni stimmte der Landtag in seiner Plenarsitzung mit 131 Stimmen bei 13 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen für diese Reformen.
Als einzige Fraktion lehnten die Grünen ab, die darin lediglich "unverbindliche Programmsätze" sahen.
Und darum geht es: Künftig sollen die Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern sowie die Förderung des ehrenamtlichen Engagements für das Gemeinwohl als Staatsziele in die Verfassung aufgenommen werden. Auch soll das Gewicht der kommunalen Finanzhoheit betont werden. Das Ziel eines Haushalts ohne neue Schulden, das seit dem Jahr 2000 in der Bayerischen Haushaltsordnung verankert ist, soll ebenfalls in der Verfassung festgeschrieben werden.
Nicht zuletzt möchte der Landtag seine Mitwirkungsrechte auf europäischer Ebene gestärkt wissen. Bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU könnte der Landtag künftig die Staatsregierung zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichten.