Keine Augenzeugen
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung und des Autos sei aber kein Brandbeschleuniger oder sonst etwas Auffälliges gefunden worden, so der Ermittler, sondern nur ein Feuerzeug. Es gebe keinen Zeugen, der den 24-Jährigen am Tatort gesehen hat. Auch mit der Auswertung des Mobiltelefons sei man nicht weitergekommen, da der Angeklagte ein altes Klapphandy benutzte. "Eine dünne Beweislage", meinte Richter Daniel Götz.
Deshalb regte der Vorsitzende an, das Verfahren auf die Taten in Bindlach, Neuenreuth und Oberlaitsch zu beschränken. Genauso sah es Staatsanwalt Eik Launert und plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Brandstiftung in drei Fällen. Er rechnete dem Angeklagten sein Geständnis an. Dass es aber damals "nicht ausartete", sei allein dem Zufall und dem Einsatz der Feuerwehrleute zu verdanken. "Und warum das alles", fragte der Staatsanwalt. "Weil er frustriert war, als ihn seine Freundin verlassen hat."
"Er möchte, dass ihm geholfen wird"
Nach Ansicht des Verteidigers liegen besondere Umstände vor für die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter zwei Jahren und eine Strafaussetzung zur Bewährung. Denn ohne das Geständnis hätte man dem Mann wohl nur eine Tat nachweisen können. Außerdem seien die Weichen gestellt, um ihn in Krisensituationen künftig aufzufangen. Ihm werde ein Berufsbetreuer zur Seite gestellt, und er werde an einer Psychotherapie teilnehmen. Schieseck: "Er möchte, dass ihm geholfen wird, damit er nicht mehr zündelt."
Das Schöffengericht folgte der Argumentation der Verteidigung und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Sie wird aufgrund einer günstigen Sozialprognose auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Mann gemeinnützige Arbeit verrichten: 200 Stunden.
"Nicht nachvollziehbar
Götz zufolge ist das Motiv, "dass man es gerne brennen sieht, nicht nachvollziehbar". Bei den zwei Waldbränden handle es sich um minder schwere Fälle, da kein nennenswerter Schaden entstanden ist. Anders bei der Tat in Bindlach, wo 1,5 Hektar Getreide im Wert von 4000 Euro vernichtet wurden.
Der Haftbefehl wurde aufgehoben. "Sie sind hiermit auf freiem Fuß", sagte der Richter zum Angeklagten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Denn der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, ob auf Rechtsmittel verzichtet wird.