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Junger Kulmbacher will Polizisten beißen


Autor: Karl Heinz Weber

Kulmbach, Mittwoch, 27. März 2013

Zunächst betrank sich ein junger Kulmbacher fast zur Besinnungslosigkeit, dann wollte er seinem Leben ein Ende setzen. Als ihn die Polizei in Gewahrsam nehmen wollte, versuchte er, einem Beamten ins Bein zu beißen. Jetzt der stand der junge Mann vor Gericht.


Widerstand gegen Polizeibeamte ist ein Delikt, das immer mehr zunimmt. Vier Kulmbacher Polizeibeamte waren als Zeugen vor dem Jugendgericht unter dem Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner geladen.
In der Nacht vom 22. auf 23. Dezember 2012 hielt sich der 18-jährige Angeklagte mit Freunden im Winterdorf auf dem Markplatz in Kulmbach auf. Während die Freunde beschlossen, mit dem Taxi nach Melkendorf zu fahren um dort eine Gaststätte zu besuchen, lief der junge Mann alleine zur Wohnung einer Freundin in die Siedlung.
Dort besoff er sich extensiv mit Wodka und Whiskey, ritzte sich mit einem Küchenmesser die Unterarme auf, randalierte in der Wohnung, übergab sich und fiel hinter der Toilette zu Boden. So fand ihn dann ein Bekannter auf und alarmierte die Polizei.

Zwei Streifenbesatzungen fanden den "Patienten" in dieser Lage vor.
Die Versuche, mit ihm im Guten auszukommen und ihn aus seiner nicht ungefährlichen Lage zu befreien, verliefen negativ. Er trat nach den Beamten, er versuchte einen Polizisten ins Bein zu beißen und schlug um sich. Außerdem bedrohte er die Streifenpolizisten, er würde sie alle umbringen.
Er konnte gefesselt abtransportiert werden, übergab sich noch einmal auf dem Weg zum Streifenfahrzeug und wurde dann ausgenüchtert. Eine Blutentnahme wurde vom Amtsarzt durchgeführt, sie ergab einen Wert von 1,46 Promille. Die Konsequenz aus dem Suizidversuch - ein Abschiedsbrief wurde in der Wohnung gefunden - war eine Einweisung ins Bezirkskrankenhaus Bayreuth.
So weit der Tathergang wie er von einem Polizeibeamten geschildert wurde. Der Angeklagte konnte sich fast an nichts mehr erinnern. Der Richter musste den Beschuldigten regelrecht dazu auffordern, sich bei dem Polizeibeamten zu entschuldigen, von alleine wäre er wohl nicht auf die Idee gekommen.
Eine Vorladung bei der Jugendgerichtshilfe ignorierte der junge Mann. So musste Stefan Fürst als deren Vertreter sich einen Eindruck von dem Angeklagten machen, ohne vorher mit ihm ein Gespräch geführt zu haben. Sein Fazit war aber deutlich: Reifeverzögerung und jugendtypisches Verhalten sollten nach dem Jugendstrafrecht geahndet werden. Dieser Meinung schloss sich auch Staatsanwalt Michael Hoffmann an, er forderte in seinem Plädoyer 80 Arbeitsstunden und die Übernahme der Kosten des Verfahrens.
Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner hatte sich bei der Befragung zu den persönlichen Verhältnissen intensiv Zeit genommen. So kam heraus, dass der 18-Jährige noch bei seinen Eltern lebt, einen einjährigen Sohn hat, für den er Unterhalt zahlen muss, bereits eine Lehre abgebrochen hat und jetzt die Aussicht auf eine neue Lehrstelle hat. Als einzige Einkünfte verfügt er über einen Job, bei dem er 300 bis 400 Euro im Monat verdient. Der Richter kannte den Angeklagten bereits von einem Verfahren wegen Diebstahls.
Das Urteil war so zu erwarten: 60 Arbeitsstunden, die innerhalb von fünf Monaten abzuleisten sind. Deutlich war aber die Warnung an den Beschuldigten, die Phase der Arbeitsauflagen sei durchlaufen. Richter Berner verabschiedete sich von dem Betroffenen mit den Worten: "Ich hoffe, Sie hier nicht mehr zu sehen!"