Junger Kulmbacher nutzt Vertrauen des Onkels schamlos aus
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Dienstag, 05. Sept. 2017
Weil er den eigenen Onkel beklaut hatte, muss ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach einen viertägigen Ungehorsamsarrest antreten.
Weil er seinen eigenen Onkel innerhalb von nur drei Tagen gleich zweimal beklaut hatte, verurteilte das Jugendgericht am Dienstag einen zur Tatzeit 19-Jährigen aus dem Landkreis Kulmbach zu vier Tagen Ungehorsamsarrest. Zusätzlich muss der junge Mann 750 Euro an die Jugendsozialarbeit der Geschwister-Gummi-Stiftung überweisen, 40 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und die Kosten des Verfahrens tragen. Darüber hinaus muss er sich auch noch zur Aufsicht und Betreuung in die Hände des Caritas-Verbandes begeben.
Ernst der Lage nicht erkannt
Obwohl die Beute mit 70 Euro relativ gering war und sich der Angeklagten zumindest einigermaßen mit dem Onkel ausgesprochen hat, sind die Folgen für einen Heranwachsenden damit trotz Jugendstrafrechts relativ drastisch ausgefallen. Hintergrund ist laut Jugendrichter Christoph Berner, dass der Auszubildende den Ernst der Lage wohl immer noch nicht ausreichend erkannt hat.
Gleich zweimal war er in den Monaten vor der Tat verurteilt worden, einmal, weil er in betrunkenem Zustand Asylbewerber zu nächtlicher Stunde in einer Unterkunft in Untersteinach gehörig aufgemischt hatte, ein anderes Mal, weil er ein Kleinkraftrad im Wert von 200 Euro aus einer Garage in Neuenmarkt entwendet hatte. Beide Male wurde der 19-Jährige zu Arbeitsstunden und zu sozialen Trainingsmaßnahmen bei der Caritas verurteilt.
Dazu kommen nun die beiden Diebstähle von einmal 50 und einmal 20 Euro aus der Geldbörse des Onkels. Um in das Zimmer zu kommen, in dem der Mann sein Geld aufbewahrte, musste sich der Angeklagte erst den entsprechenden Schlüssel besorgen.
Er habe das Geld gebraucht, weil er damals Schulden hatte, berichtete der Angeklagte vor Gericht. Er sei mit der Autoversicherung im Rückstand gewesen und habe damals nur einen 450-Euro-Job bei einem Pizzadienst gehabt.
Immer wieder Ausreden
Mit der Ableistung der Sozialstunden aus den beiden einbezogenen Ersturteilen war es aber nicht so weit her. Von den im Dezember verhängten 80 Stunden hatte er gerade mal vier gearbeitet. Für den Rest hatte er sich Ausreden parat gelegt. Zuletzt will er im August vier Wochen lang krank gewesen sein. Ärztliches Attest: Fehlanzeige.
Auf der einen Seite sei er nicht zum Arzt gegangen, weil er so schlimm auch wieder nicht war, auf der anderen Seite habe er nicht arbeiten können, weil es ihn so heftig erwischt hatte. "So schlängelt sich der Angeklagte durchs Leben", sagte Stefan Fürst, Vertreter der Jugendgerichtshilfe vom Kulmbacher Landratsamt.
Er bezeichnete den jungen Mann als naiv, unreif, unreflektiert und wenig kritikfähig. Die Beziehung zum Onkel sei wegen der Diebstähle schon noch angespannt und belastet, widersprach der Vertreter der Jugendgerichtshilfe den Einlassungen des Heranwachsenden, der gerade erst eine Ausbildung angefangen hatte.
Mehrere Verurteilungen in kürzester Zeit
120 statt der letztlich verhängten 40 Arbeitsstunden, dafür aber nur 300 statt 750 Euro hatte zuvor Staatsanwalt Stefan Kolb gefordert. Lediglich in den vier Tage Ungehorsamsarrest und der Betreuungsweisung war sich der Anklagevertreter mit dem Gericht einig. Der 19-Jährige habe das Vertrauensverhältnis zu seinem Onkel schamlos ausgenutzt, so der Staatsanwalt. Dazu kämen mehrere Straftaten und Verurteilungen innerhalb kürzester Zeit.
"Der Ungehorsamsarrest ist dringend notwendig, damit der Angeklagte endlich einmal kapiert, wo es lang geht", sagte Richter Berner. Bisher habe sich der junge Mann keinerlei Mühe gegeben.