Ich packe meinen Rucksack ...
Autor: Christine Fischer
Kulmbach, Dienstag, 18. Mai 2021
Selbst vor dem Inhalt des Wanderrucksacks macht die Pandemie nicht halt.
Wenn Sie kleine Kinder haben oder hatten, kennen Sie bestimmt das Gedächtnis-Trainingsspiel "Ich packe meinen Koffer und nehme mit ..." . Daran musste ich neulich denken, als ich meinen Wanderrucksack für eine Tagestour bestückte. Denn selbst auf dessen Inhalt hat die Pandemie ihre Auswirkungen. Das einzige, was sich nach wie vor dem Einflussbereich sämtlicher Viren entzieht, ist das Wetter. Und so muss man weiterhin, wie in Vor-Corona-Zeiten, je nach Vorhersage Regenjacke und/oder Wechsel-T-Shirt samt Sonnenschutz einpacken. Dann ist es aber auch schon vorbei mit den gewohnten Verhaltensmustern. Jetzt sind Nachdenken und eine aktuelle Analyse des Zielgebiets sowie des eigenen Gesundheits- beziehungsweise Impfstatus' angesagt.
Maske muss mit
Zuerst: Brauche ich eine Maske? Ja, für die Fahrt zum Ausgangspunkt mit dem ÖPNV oder in der Fahrgemeinschaft mit einer haushaltsfremden Person und für den Fall, dass wir bei unserer Tour möglicherweise an einem To-go-Verkauf vorbeikommen. Also, rein damit.
Wie sieht es mit der Brotzeit aus? Führt unser Weg in ein Niedrig-Inzidenz-Gebiet mit bereits geöffneter Außengastronomie, können wir uns die Stulle sparen und sogar mal wieder einkehren (Maske haben wir ja dabei, und zum Punkt Bescheinigungen kommen wir später noch). Haben die Biergärten noch dicht, machen wir es einfach wie in den vergangenen Wochen und Monaten auch und bereiten ein umfangreiches Fresspaket mit exquisiten Leckereien vor (wenn schon Pandemie ist, wollen wir wenigstens richtig schlemmen unterwegs!).
Bescheinigungen für den Biergarten-Besuch
Und dann wären da noch die bereits erwähnten Bescheinigungen für die lang ersehnte Biergarten-Einkehr. Damit die auch klappt, braucht es neben einer Reservierung lediglich noch folgendes in unserem Wanderrucksack: entweder einen Impfpass mit den zwei begehrten Stempeln oder ein negatives Corona-Testergebnis (in beiden Fällen unbedingt die Fristen beachten) oder aber ein Attest über eine überstandene Corona-Infektion.
Sie haben an alles gedacht? Dann viel Spaß bei Ihrer nächsten Tour!