Hunde müssen in Stadtsteinach nicht an die Leine
Autor: Dagmar Besand
Stadtsteinach, Dienstag, 27. Mai 2014
Der Stadtsteinacher Stadtrat hat die geplante Anleinverordnung nun doch nicht erlassen - trotz einer erneuten Beißattacke am Wochenende. Tierarzt Thomas Dittus hat mit seinen Gegenargumenten die Mehrheit des Gremiums überzeugt.
Die Anleinverordnung für Hunde mit einer Schulterhöhe ab 50 Zentimetern lag beschlussreif auf dem Tisch, doch in Kraft gesetzt wurde sie bei der Stadtratssitzung am Montagabend nicht. Die Räte revidierten ihre Meinung vom Februar und entschieden sich grundsätzlich gegen den Erlass einer Verordnung. Statt dessen setzen sie auf einen Appell an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter - und Strafmaßnahmen im Einzelfall.
Den Sinneswandel herbeigeführt hat ein Brief des Tierarztes Thomas Dittus, dessen Argumente immerhin neun der 16 Stadträte und Bürgermeister Roland Wolfrum (SPD) überzeugten. "Es gibt keinen Hinweis darauf, dass große Hunde gefährlicher sind als kleine, dass bestimmte Hunderassen gefährlicher sind als andere. Kein Hund wird lieb oder böse geboren, der Mensch macht ihn zu dem, was er ist", schreibt Dittus. Hunde über einem Stockmaß von 50 Zentimetern bzw.
Für einen verantwortungsbewussten Hundehalter sei es selbstverständlich, dass er seinen Hund zu sich ruft und bei Bedarf anleint, wenn Kinder, Jogger oder Radfahrer des Wegs kommen, dass er seinen Hund nicht in der Nähe von Spielplätzen frei herumlaufen lässt, ihn bei größeren Menschenmengen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln anleint und ihn so erzieht, dass er für niemanden eine Gefahr werden kann. "All das kann nicht in einer Verordnung, die sich an Widerristhöhen orientiert, geregelt werden. Viel sinnvoller ist es, Hunden, die einmal an einer Beißerei beteiligt waren, Leinenpflicht und gegebenenfalls Maulkorbzwang aufzuerlegen. Es ist nicht zielführend, wegen zwei auffälligen Hunden im Stadtgebiet alle anderen in ihrem natürlichen Bewegungsdrang einzuschränken."
Es gab bereits Beißattacken
Die Stadtsteinacher Stadträte hatten sich in ihrer Februar-Sitzung allerdings aus gutem Grund mit dem Thema beschäftigt: Nach mehrere Beißattacken hatten Bürger Gegenmaßnahmen gefordert. Die Räte diskutierten ausgiebig und waren sich einig darin, dass eine Anleinverordnung die Sicherheit erhöht und auch anderen Hundehaltern ein Sicherheitsgefühl gibt.
Am Montagabend war die Mehrheit des inzwischen nach der Kommunalwahl teilweise neu besetzen Stadtrats dann doch anderer Meinung. Die Argumente des erfahrenen Tierarztes überzeugten - obwohl es am Wochenende schon wieder einen Vorfall gegeben hat, bei dem ein Mensch von einem der beiden bekannt auffälligen Hunde gebissen wurde.
Knud Espig (SPD) plädierte für den Verzicht auf den Leinenzwang, nachdem die Verordnung ohnehin schwer zu kontrollieren sei und bei auffälligen Hunden die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten der Restriktion ausreichend seien. VG-Geschäftsleiter Florian Puff nannte als mögliche Strafmaßnahmen: Zwangsgeld, sofortige Anleinpflicht für den auffälligen Hund, Maulkorb und notfalls auch Wegnahme des Hundes. All das sei auch ohne Anleinverordnung möglich.
"Wenn sich jeder Hundehalter verantwortungsvoll verhalten würde, müssten wir nicht diskutieren", gab Wolfgang Heiß (CSU) zu bedenken.
Stärkeres Druckmittel?
Fraktionskollege Klaus Witzgall plädierte mit Nachdruck dafür, den Leinenzwang einzuführen: "Das bringt Rechtssicherheit und ist ein stärkeres Druckmittel. Das sollten wir nicht aufgrund einer Einzelmeinung wieder verwischen."
Auch stellvertretender Bürgermeister Franz Schrepfer (FW) befürwortete nach Abwägung des Für und Wider die Leinenpflicht, während der Triebenreuther Ortssprecher Stephan Seifert befürchtete, dass die Verordnung Unfrieden schafft.
Bei der Abstimmung waren nur noch sieben der 16 Räte für den Erlass einer Verordnung. Einig ist sich das gesamte Gremium darin,eindringlich an jeden Hundehalter zu appellieren, dafür zu sorgen, dass ihr Tier weder Menschen noch andere Tiere gefährden kann.