Hochwasserschutz schwarz auf weiß
Autor: Werner Reißaus
Neuenmarkt, Dienstag, 10. April 2018
Die Neuenmarkter fixieren im Bebauungsplan "An der Steigengasse", was für den Schutz vor Hochwasser zusätzlich getan wird.
Der Gemeinderat musste beim Bebauungsplan "An der Steigengasse" nachbessern, denn der bereits errichtete Schutzdamm für das Oberflächenwasser war bislang nicht Bestandteil des Bauleitplanung. Das Landratsamt Kulmbach hatte aus Gründen der Rechtsicherheit verlangt, diese Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen. Deshalb muss dder Bebauungsplan auch nochmals vier Wochen ausgelegt werden, obwohl die Käufer der Baugrundstücke bereits im Rathaus Schlange stehen. Diana Boller vom Bauamt gab zu verstehen, dass für alle 25 Baugrundstücke bereits Reservierungen vorlägen und die Zeit deshalb dränge.
Wie Bürgermeister Siegfried Decker (NG) ausführte, haben die Belange des Hochwasserschutzes bei der Aufstellung des Bebauungsplans eine wichtige Rolle gespielt: "Die von Bürgern und Behörden vorgebrachten Bedenken und Anregungen sind in die Abwägung mit eingeflossen und der Gemeinderat hat beschlossen, für den Hochwasserschutz eine eigene Fachplanung durchzuführen und zusätzlich eine Plangenehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beim Landratsamt zu beantragen." Dieses Verfahren wird gegenwärtig am Landratsamt Kulmbach durchgeführt, letztlich auch deshalb, weil die Gemeinde Neuenmarkt auf "Nummer sicher" gehen will.
Bürgermeister Decker weiter: "Die Gemeinde will damit unterstreichen, dass sie die vorgebrachten Bedenken sehr ernst nimmt und alles tut, um den Hochwasserschutz zu verbessern, auch für die Altanlieger."
Die notwendigen Schutzmaßnahmen sind inzwischen weitestgehend hergestellt, wie die Errichtung des Schutzdamms mit einer Entwässerungsmulde und einer Drainageleitung, einer geringfügigen Geländeauffüllung aller Baugrundstücke und der Verbesserung der Abflussleitung in den "Gasgraben".
Mit dem Verkauf der Baugrundstücke und der Baufreigabe soll nach der Plangenehmigung für den Hochwasserschutz begonnen werden. Eine weitere Verzögerung könne sich die Gemeinde laut Klaus Zahner (FW) nicht leisten. Der Änderung des Bebauungsplans wurde ohne Einwendungen zugestimmt.
Wie Bürgermeister Siegfried Decker noch berichtete, sind die Asphaltarbeiten im Baugebiet "Steigengasse II" sowie der Deckenbau in der Verlängerung der Steigengasse bis zur Einmündung der Jägerstraße abgeschlossen. Was für eine Oberfläche der geplante Fußweg vom Baugebiet zum Schrenkweg bejommt, ist noch zu klären.
Die geplante Änderung des bestehenden Bebauungsplans "Gewerbegebiet Hegnabrunn-Süd" mit mehreren Teilflächen durch eine geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches und Änderung der Grünplanung als Ergänzung externer Ausgleichsflächen stand zwar erneut auf der Tagesordnung, musste aber auch zum zweiten Mal vertagt werden. Sowohl Bürgermeister Decker als auch die Sprecher der Fraktionen sahen hier noch einen Aufklärungsbedarf, was jetzt konkret gegenüber dem bisherigen Bauleitplan geändert werden soll. Architektin Astrid Kromer-Ott soll dazu zur nächsten Sitzung geladen werden.