Hob 49-Jährige aus dem Kreis Kulmbach im Auto den Stinkefinger?
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Freitag, 23. Juni 2017
Eine Autofahrerin aus dem Landkreis Kulmbach bestritt vor Gericht, einem drängelnden Brötchenausfahrer den gestreckten Mittelfinger gezeigt zu haben.
Durch die Heckscheibe soll sie ihm den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben, weil der 49-Jährigen aus dem Landkreis die Fahrweise eines Brötchenausfahrers in seinem Lieferwagen nicht passte. Wegen des Tatvorwurfs der Beleidigung bekam die Hauswirtschafterin deshalb einen Strafbefehl über 500 Euro zugestellt. Dagegen legte die Frau Einspruch ein. Mit Erfolg: In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt.
Ständig dicht aufgefahren
Am 15. November des vergangenen Jahres war die Frau morgens um kurz vor 8 Uhr durch Untersteinach gefahren. Das Bäckereifahrzeug hinter ihr war der Angeklagten schon seit Kauerndorf aufgefallen, weil der Mann ständig dicht auffuhr, mit den Lichtern blendete und auch schon mal zum Überholen ansetzte, aber dann doch nicht vorbeikam.
An der Ortseinfahrt von Untersteinach war es mit der Beherrschung des Brötchenfahrers dann endgültig vorbei. Sichtlich soll er sich aufgeregt haben, weil die Frau ihren Wagen auf die vorgeschriebenen 50 Stundenkilometer herunterbremste. "Er hat mich mehr oder minder genötigt", sagte die Frau vor Gericht.
"Lediglich gestikuliert"
Das gleiche Spiel wiederholte sich wenige Sekunden später, als die Frau in der Senke rechts in Richtung Bahnhof abbog. Natürlich habe sie ihren Wagen heruntergebremst, als sich der Mann erneut sichtlich über die Fahrweise der Angeklagten aufregte.
Nicht gerechnet hatte die Frau damit, dass sie der Mann verfolgt. "Er stieg aus und fragte, was das soll", so die Frau vor Gericht. Der Brötchenausfahrer soll dabei ziemlich aggressiv und voller Wut gewesen sein. Sogar das Auto der Frau soll er leicht gestreift haben, ehe er einfach davon fuhr. Versuche, die Polizei per Handy zu verständigen, seien gescheitert, weil sie keine Verbindung bekam, sagte die Frau.
Den ausgestreckten Mittelfinger habe sie dem Brötchenausfahrer aber zu keinem Zeitpunkt gezeigt, sie habe lediglich einmal die Hand nach hinten getreckt und gestikuliert, was das alles soll. Wahrscheinlich habe der Mann das missverstanden.
Ohne Auflagen
Bereits zu diesem Zeitpunkt regte Verteidiger Andreas Piel aus Kulmbach an, das Verfahren einzustellen. Es gebe keinen Grund, an der Aussage seiner Mandantin zu zweifeln, zudem sei sie auch nicht vorbestraft. Das sahen der Vertreter der Staatsanwaltschaft und Richterin Sieglinde Tettmann genauso. Die Richterin entschied sogar auf eine Einstellung ohne Auflagen, was bedeutet, dass die Verfahrenskosten zu Lasten der Staatskasse gehen, lediglich ihre eigenen Auslagen, etwa für den Rechtsanwalt oder für die Fahrt zum Gericht, muss die Frau selbst tragen.
Das Verfahren ist damit beendet, im Führungszeugnis gibt es keinen Eintrag, der Einspruch gegen den Strafbefehl hatte sich für die Frau gelohnt.