"Noch nie etwas über Lenk- und Ruhezeiten gehört": Mehrere Verstöße festgestellt - ungewöhnliche Gründe
- Polizei kontrolliert Kleintransporter in Himmelkron
- Fahrer kannte keine Lenk- und Ruhezeiten - sein Arbeitgeber kassiert Anzeige
- Anderer Fahrer transportiert vier Erwachsene und zwei Kleinkinder
Bei Verkehrskontrollen am Donnerstagabend (16. März) haben die Einsatzkräfte bei zwei Kleintransportern mehrere Verstöße festgestellt, wie die Polizeiinspektion Stadtsteinach berichtet.
Fahrer kannte keine Lenk- und Ruhezeiten
Zunächst kontrollierten die Beamten einen Kleintransporter mit italienischer Zulassung. Der Fahrer fuhr eigenen Angaben seit drei Jahren für ein italienisches Unternehmen - und habe dabei noch nie etwas über vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten gehört. Sein Arbeitgeber hat ihn diesbezüglich nicht unterwiesen.
Die Polizei riet dem Mann, "dass er sich über seine Pflichten als Fahrzeugführer beschulen lassen soll" und händigte ihm ein Formblatt über die Aufzeichnungen seiner Fahrten, Ruhezeiten und Ladetätigkeiten aus.
Der Fahrer zahlte vor Ort eine fällige Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe. Sein Arbeitgeber kassierte eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz, weil es dem Fahrer keine Formblätter zur Verfügung gestellt hat.
Vier Erwachsene und zwei Kleinkinder in Transporter befördert
Später kontrollierten die Beamten einen rumänischen Kleintransporter. Dabei bemerkten sie, dass der Fahrer vier Erwachsene und zwei Kleinkinder beförderte.
Laut Angaben des Fahrers sammelte er die Fahrgäste "an unterschiedlichen Orten in Rumänien gewerbsmäßig für ein Unternehmen" ein, heißt es vonseiten der Polizei. Diese wollte er dann nach Deutschland befördern. Seine Fahrt führte unter anderem nach Bamberg, Kassel und Fulda. Jeder Fahrgast musste vor Fahrtantritt 180 Euro an den rumänischen Unternehmer für die Fahrt bezahlen.
Allerdings verfügte der Fahrer nicht über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Eine solche Erlaubnis ist notwendig, um gewerblich oder geschäftsmäßig Personen zu befördern. Da der Fahrer dieses Dokument nicht vorweisen konnte, kassierte er eine Anzeige nach dem Personenbeförderungsgesetz.