Haftbefehl in Trebgast: Flüchtiger will sich auf Facebook erklären
Autor: Jochen Nützel
Trebgast, Dienstag, 07. Oktober 2014
Weiter flüchtig ist der 26-Jährige, den die Polizei Stadtsteinach per Haftbefehl wegen Diebstahls und diverser Verkehrsdelikte sucht. Jetzt hat ein Internetportal angekündigt, der Mann werde sich in Kürze zu Hintergründen äußern. Die Behörden sehen rechtliche Probleme.
Die Spekulationen schossen zuletzt ins Kraut: Ist der 26-Jährige, den die Polizei Ende September in Trebgast mit einem Großaufgebot suchte, bereits gefasst? Nein, hieß es gestern dazu aus der Stadtsteinacher Dienststelle. Der wohnsitzlose Mann ist demnach weiterhin auf der Flucht, seit er am Mittwoch, 24. September, nach einem Tankbetrug in einem Waldstück das Weite gesucht hatte. Der Täter aus dem Landkreis Kulmbach wird wegen mehrerer Diebstahls- sowie Verkehrsrechtsdelikte (Urkundenfälschung, Fahren ohne Führerschein) per Haftbefehl gesucht.
Nun ist auf dem Facebook-Portal eines selbst ernannten Reporters eine Nachricht aufgelaufen, die auch die Ermittlungsbehörden stutzig werden ließ. In dem Post heißt es: "Inzwischen gab es auch einen ersten Kontakt zwischen unserer Redaktion und dem Gesuchten, der wohl in Kürze über unser Portal eine kleine Stellungnahme abgeben will." Der Betreffende wird namentlich genannt. Er wolle, so der Eintrag, Hintergründe bekannt geben und Dinge klarstellen, "die scheinbar in der Presse entgegen seiner Auffassung dargestellt wurden. Sämtliche Meldungen basierten bisher auf polizeilichen Informationen, weswegen wir dem Gesuchten diese Äußerung auf jeden Fall ermöglichen wollen."
Juristisches Nachspiel?
Ob das allerdings rechtlich einwandfrei ist, das bezweifelt das Polizeipräsidium Oberfranken. Auf Anfrage teilte uns ein Sprecher mit, "dass wir als Ermittlungsbehörde hier durchaus rechtliche Probleme sehen." Probleme, die dem Betreiber des Facebook-Portals womöglich ein juristisches Nachspiel bescheren könnten. Die Öffentlichkeitsfahndung ist in der deutschen Strafprozessordnung (Paragraf 131 StPO) geregelt. Demnach dürfen Fahndungen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden.
Nach BR-Recherchen hat der Portalbetreiber offenbar über eine dritte Person Kontakt zum Flüchtigen gesucht und auch hergestellt. Vor welchem Hintergrund dies geschah, darüber können nur Vermutungen angestellt werden. Vielleicht sollte er dadurch aufgefordert werden, sich zu stellen.
Auf der Facebookseite steht, dass der Inhaber des Online zugangs im Rahmen der Pressefreiheit nicht verpflichtet sei, Auskünfte zu erteilen oder Hinweise weiterzugeben. Womöglich wird hier Bezug genommen auf den so genannten Informantenschutz. Die Polizei hingegen vermutet, dass der Eintrag dazu dienen soll, den Nutzern eine "große Story" zu versprechen und somit indirekt Werbung für die Website zu machen.
Facebook selber unterliegt nicht deutschem Recht, der entsprechende Server steht in Irland. Nicht immer zeigten sich die Betreiber des sozialen Netzwerks kooperativ, etwa wenn es um die Preisgabe von IP-Adresse für die Fahndung geht.
Was die Suche nach dem 26-Jährigen anlangt, so werde diese nach Auskunft des Präsidiums in Bayreuth intensiv fortgeführt. Der 26-Jährige wird wie folgt beschrieben: etwa 1,70 Meter groß, schlank, kurze dunkelblonde Haare. Zur Tatzeit am 24. September in Trebgast war er bekleidet mit einer schwarzen Motorradlederjacke und dunklen Cargohosen. Zudem hatte er einen schwarzen Helm dabei. Weitere Hinweise erbittet die Polizei Stadtsteinach unter der Rufnummer 09225/963000.