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Hässlicher Rosenkrieg landet vor Gericht


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Freitag, 06. Oktober 2017

Ein 35-jähriger Ehemann soll immer wieder gegen ein Hausverbot verstoßen haben. Nachweisen konnte ihm dies das Amtsgericht allerdings nicht.
Symbolfoto: Christopher Schulz


Einen erbitterten Rosenkrieg liefert sich ein Pärchen aus dem Landkreis Kulmbach seit seiner Trennung Anfang des Jahres. Da geht es um massive Beleidigungen in sozialen Netzwerken, ein angeblich absichtliches Anfahren mit dem Auto, Umgangsverbote und Kontaktverbote mit den Kindern sowie auch um ein Betretungs- und Hausverbot. Gegen dieses soll der 35-jährige Ehemann gleich zwei Mal verstoßen haben.

Deshalb war nicht mehr nur das Familiengericht, sondern auch das Amtsgericht mit der Sache beschäftigt. Nach langem Hin und Her stellte Richterin Sieglinde Tettmann das Verfahren gegen eine Auflage allerdings wieder ein. Der zweifache Hausfriedensbruch war nicht mehr so recht nachzuweisen, außerdem scheint sich die Sache langsam wieder zu beruhigen. "Beste Freunde werden die Eheleute mit Sicherheit nicht mehr", sagte die Richterin. Wenn sich Eheleute bekriegen wollen, dann werden sie das tun, daran könne auch das Gericht nichts ändern.


Streit um das Sorgerecht

Zwei Mal soll der angeklagte 35-Jährige zu mitternächtlicher Stunde im April dieses Jahres trotz Hausverbot vor der Wohnung seiner Noch-Ehefrau aufgetaucht sein. Die Anzeige der 29-Jährigen folgte prompt. Und als hätte der Mann nicht schon genug am Hals, musste er sich jetzt auch noch wegen Hausfriedensbruchs in zwei Fällen verantworten.

Sein Mandant habe sich weder an dem einen noch an dem anderen Tag auf dem Grundstück seiner getrennt lebenden Frau aufgehalten, sagte Verteidiger Alexander Knaus aus Kulmbach. Dann holte der Anwalt weit aus und schilderte den bisherigen Verlauf der Trennung des Paares. Er sprach von hässlichen Auseinandersetzungen und von einer gesteuerten Kampagne, die einzig und allein das Ziel habe, seinen Mandanten schlecht zu machen, damit er im Sorgerechtsstreit um die Kinder den Kürzeren zieht.


Geräusche und Fußspuren

"Nachts stand er einfach vor der Terrassentür und wollte nicht mehr gehen", berichtete dagegen die Noch-Ehefrau. Ob er allerdings auch an den besagten beiden Abenden vor der Tür stand, das konnte so nicht mehr genau nachvollzogen werden. Geräusche habe sie gehört und am nächsten Tag Fußspuren gesehen. Vorbeischleichen habe sie ihn auch gesehen, doch ob das nun wirklich an den besagten Tagen war? Er würde einen "Vernichtungskrieg" beginnen, soll der Angeklagte noch auf die Mailbox gesprochen haben.

Auch die Vermieterin, eine 73-jährige Rentnerin, bestätigte: "Der Angeklagte war immer wieder auf meinem Grundstück." An das Hausverbot habe sich der 35-Jährige nie gehalten. Auf Nachfrage musste die Rentnerin allerdings einräumen, dass es in ihrem Garten sehr dunkel sei und sie die Gestalt nur an deren eigenartigem Gang und dem charakteristischen Husten erkannt habe. Einmal sei sie ihm sogar nachgefahren, habe aber nur sein Auto in der Nähe stehen. Angeblich soll die herbeigerufene Polizei dann vier Stunden lang vergeblich nach dem Angeklagte gesucht haben.

Für Richterin Tettmann war klar, das Amtsgericht kann das Familiengericht nicht ersetzen. Als Verteidiger Knaus auch noch einen Beweisantrag ankündigte und offensichtlich einen Ortstermin wollte, um die Sichtverhältnisse vor Ort in Augenschein zu nehmen, zeigte sich auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft mit einer vorläufigen Einstellung einverstanden. 600 Euro als Geldauflage muss der Angeklagte an den Bewährungshilfeverein "Fähre " bezahlen, alternativ dazu kann er wegen seiner engen finanziellen Lage auch 60 unentgeltliche Arbeitsstunden ableisten.