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Giftleger von Gärtenroth: Urteil wird angefochten


Autor: Stephan Tiroch

Gärtenroth, Mittwoch, 11. Mai 2016

Wie das Amtsgericht Lichtenfels bestätigt, gehen sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft in die Berufung.
Symbolbild: Marc Müller/dpa


Das Tierdrama von Gärtenroth geht weiter - auf juristischer Ebene. Das Urteil des Amtsgerichts Lichtenfels gegen den mutmaßlichen Giftleger ist nicht rechtskräftig.

In einem aufwendigen Indizienprozess hatte Amtsrichter Stefan Hoffmann den Angeklagten aus dem Landkreis Kulmbach zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 3000 Euro Geldauflage, zahlbar an den Tierschutzverein Lichtenfels, verurteilt. Auf Anfrage bestätigte das Amtsgericht Lichtenfels, dass sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben und das Urteil anfechten.

Wie berichtet, geht es in dem Verfahren um ein Tierdrama, das sich vor zwei Jahren in Gärtenroth abgespielt hat. Damals sind drei Hunde eingegangen, nachdem sie Wurstköder mit dem verbotenen Pestizid E 605 aufgenommen hatten.

Der Hundehalter (50) lenkte den Verdacht auf einen Verwandten aus dem Landkreis Kulmbach, der mehrfach gedroht haben soll, die Hunde vergiften zu wollen. Bei einer Durchsuchung im Haus des Angeklagten (57) fand die Polizei große Mengen E 605 und verdächtige Wurstabschnitte im Kühlschrank. Das Gericht ging von einer lückenlosen Indizienkette aus.

Die Berufungsverhandlung findet vor dem Landgericht Coburg statt. Dort wird der Prozess möglicherweise noch einmal komplett neu aufgerollt. Ein Termin steht noch nicht fest.