Druckartikel: Gesoffen bis zur Bewusstlosigkeit

Gesoffen bis zur Bewusstlosigkeit


Autor: Karl Heinz Weber

Kulmbach, Freitag, 07. Dezember 2012

Erst soff er bis zur Bewusstlosigkeit, dann löste er einen größeren Feuerwehreinsatz aus. Doch die Ausraster blieben für einen 53-Jährigen aus Kulmbach strafrechtlich ohne Folgen. Er wurde vor dem Amtsgericht freigesprochen, die Kosten des Einsatzes muss er aber zahlen.


Am 23. Juli hatte der Beschuldigte spontan beschlossen zu feiern. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wollte er mal wieder einen über den Durst trinken, was er auch tat.
Da seine Stammkneipe aber Ruhetag hatte, gab er sich wo anders dem Suff hin. Wo, konnte er nicht mehr sagen. Auf jeden Fall führte sein Zustand zunächst zu einem Polizeieinsatz in der Oberen Stadt, wo er randaliert hatte. Später musste das Rote Kreuz mit einem Rettungswagen ausrücken, da er in der Innenstadt von Kulmbach bewusstlos aufgefunden worden war.
Bis zum Eintreffen im Klinikum war er wieder erwacht und randalierte in der Notaufnahme. Dies bestätigte eine als Zeugin geladene Krankenschwester. Er ließ sich trotz guten Zuredens des Klinikpersonals nicht untersuchen, randalierte auch hier und versuchte, das Klinikum zu verlassen. Die Tür war aber verschlossen, denn sie führte in den abgesperrten Baustellenbereich. Dies konnte der Patient nicht akzeptieren und drückte den Knopf für den Feueralarm.
Durch den Alarm rückte sofort ein Löschzug der Feuerwehr aus. Die Tür öffnete sich, und der 53-Jährige floh über die Baustelle in Richtung Hagleite. Dort wurde er wenig später von der Polizei festgenommen. Ein Test am Alkomaten erbrachte über zwei Promille. Als stark alkoholisiert und uneinsichtig beschrieben die Beamten den Mann. Eine Ärztin im Klinikum erklärte ihn für haftfähig, und so wurde er in der Arrestzelle untergebracht. Am nächsten Tag war die Zelle total verunreinigt.
Der Anwalt des Angeklagten, Frank Stübinger, legte der Richterin Sieglinde Tettmann eine ärztliche Bescheinigung vor, in der die Krankheiten und Dosierung der Medikamente des Angeklagten attestiert wurden. Dadurch ergaben sich für den Sachverständigen Klante ganz neue Gesichtspunkte. Er sprach von einer Bewusstseinseinschränkung zur Tatzeit und einer höheren Empfindlichkeit gegenüber Alkohol durch die Medikamente. Er kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte durch die Wirkung der Medikamente und des Alkohols zur Tatzeit nicht schuldfähig war.
Für den Angeklagten dürfte es in seinem Zustand zur Tatzeit nicht einmal möglich gewesen sein, den Notrufknopf von einem Türöffner zu unterscheiden, so der Sachverständige.
So beantragten sowohl Staatsanwalt Martin Wiesinger als auch der Verteidiger Freispruch. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte noch bei den Polizeibeamten. Die Rechnung der Feuerwehr muss er trotz des Freispruchs bezahlen. Die Richterin ermahnte den Mann, in Zukunft vorsichtiger mit dem Alkoholgenuss zu sein, denn in seinem Zustand hätte der Abend auch böse enden können. Sie gab ihm als letztes Wort noch mit auf den Weg: "Saufen sie am besten in Zukunft nicht mehr so!"