Gericht weist Klagen gegen Windpark ab
Autor: Alexander Hartmann
Thurnau, Freitag, 19. Dezember 2014
Das Bayreuther Verwaltungsgericht hat die Klagen gegen die Windparkpläne bei Thurnau abgewiesen. Die Richter halten die Genehmigung des Landratsamtes für rechtens. Nun soll das 50-Millionen-Projekt zügig realisiert werden.
Die Freude bei den Windkraft-Befürwortern ist groß: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Klagen von drei Privatpersonen gegen die vom Landratsamt erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgewiesen. Der Projektentwickler NewEN Projects GmbH will das 50-Millionen-Euro-Projekt nun zeitnah realisieren, wie Geschäftsführer Arne Henn gestern erklärt.
Projektstart im Frühjahr
"Der Baubeginn ist für das Frühjahr festgelegt, denn der Windpark soll ja schon Ende 2015 fertiggestellt sein", sagt Henn. Mit einem gewissen Risiko sind die Pläne allerdings noch behaftet, hatte Rechtsanwalt Stefan Kollerer, der zwei Kläger vertritt, doch schon vor Gericht erklärt, dass man im Falle einer Klageabweisung in Berufung gehen werde. Wie Arne Henn mitteilt, wird New En die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
Henn: Altes Recht gilt
Henn glaubt nicht, dass die Kläger in der Berufunginstanz Erfolg haben würden. "Dort sitzen Richter, die absolute Spezialisten in Sachen Windkraft sind und das Bayreuther Urteil bestätigen werden." Dass in Thurnau die 10H-Regelung Anwendung finden müsse, wie Rechtsanwalt Kollerer erklärt hat, stimme nicht. "Hier gilt das alte Recht ."
Dass das Gehehmigungsverfahren rechtens abgelaufen sei, stellt Jurist Philipp Hetzel vom Landratsamt fest, der vor Gericht den beklagten Freistaat vertreten hat. Hetzel: "Wir stellen uns weder auf die Seite von Windkraft-Gegnern, noch auf die von Windkraft-Befürworter. Wir sind eine neutrale Genehmigungsbehörde und machen eine ganz ordentliche Arbeit. Das hat uns das Urteil bestätigt."