Gericht macht Wohnung in Petzmannsberg frei
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Mittwoch, 11. März 2020
Seit fast zwei Jahren streiten sich die Städtebau Kulmbach GmbH und eine Mieterin in Petzmannsberg. Jetzt wurde doch eine Lösung gefunden.
In Petzmannsberg steht ein Laubenganghaus, Baujahr 1963. Laut Städtebau Kulmbach GmbH, der das Gebäude gehört, ist eine wirtschaftliche Sanierung unmöglich. Deshalb soll das bautechnisch veraltete Mehrfamilienwohnhaus abgebrochen und durch einen Neubau mit 14 barrierefreien Wohnungen ersetzt werden. Bereits vor zwei Jahren genehmigte der Stadtrat den knapp vier Millionen Euro teuren Neubau. Anfang 2019 sollte es losgehen - aber passiert ist bisher nichts.
Der Grund: Seit fast zwei Jahren streiten sich Städtebau und eine Mieterin, die - wie berichtet - nicht ausziehen will. Die Frau blieb in der Wohnung, wo sie seit 24 Jahren lebt und 161 Euro Kaltmiete bezahlt.
Die Eigentümerin sprach zwei Kündigungen aus und strengte eine Räumungsklage an. Den ersten Prozess verlor die 73-Jährige und ging in die Berufung.
Zu klein, kein Balkon
Was fand die Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth gestern vor? Eine reichlich verfahrene Situation.
Die Mieterin, die nur eine kleine Rente von 780 Euro bekommt, hatte den Kündigungen widersprochen und argumentiert, dass eine soziale Härte vorliege.
Aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse und gesundheitlicher Einschränkungen - sie sitzt zeitweise im Rollstuhl - sei sie nicht in der Lage, selbst eine Wohnung zu finden und umzuziehen. Die von der Städtebau angebotenen Ersatzwohnungen seien nicht vergleichbar gewesen und zu Recht abgelehnt worden. Zu teuer, zu klein, kein Balkon, kein Dachboden, kein Platz für die Waschmaschine und den Schrank, oder der Keller sei "modrig und stinkt wie Sau", sagte die Frau.
Das Amtsgericht Kulmbach hatte in seinem Urteil vom 28. November festgestellt, dass bereits die erste Kündigung zulässig und wirksam war. Der Klägerin drohe ein erheblicher Nachteil, falls sie das Gebäude nicht durch einen öffentlich geförderten Neubau ersetzen könne.