Gericht gibt Metzger Weiß Recht
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Dienstag, 15. April 2014
Die Stadt Kulmbach muss für den Schaden in Höhe von 64 000 Euro aufkommen, der bei dem großen Hochwasser im Jahr 2006 auf dem Betriebsgelände der Metzgerei in der E.-C.-Baumann-Straße entstanden ist.
Das große Hochwasser im Mai 2006 hatte das Betriebsgelände der Metzgerei Weiß in der E.-C.-Baumann-Straße 24 in eine Seenlandschaft verwandelt. Nach dem starken Regen stand der ganze Betrieb unter Wasser, und der Schaden war beträchtlich: 64 000 Euro - für die der Geschäftsführer der Firma, Thomas Weiß, die Stadt Kulmbach verantwortlich macht.
Deshalb klagte der Metzgermeister vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth - und bekam gestern Recht. Richter Dr. Gerhard Dobmeier verurteilte die Stadt Kulmbach zur Zahlung des geforderten Betrags.
Thomas Weiß freute sich über den Richterspruch. "Mir ist ein großer Stein vom Herzen gefallen", sagte er auf Anfrage der Bayerischen Rundschau.
Versicherung wollte Urteil
Oberbürgermeister Henry Schramm betonte, dass der Prozess eine Altlast sei, die er übernommen habe.
Der Geschäftsführer der Weiß GmbH hob hervor, dass das Gericht für den Hochwasserschaden klar einen Verantwortlichen benannt habe. Er, so Thomas Weiß, stehe auf dem Standpunkt, den auch die Regierung von Oberfranken vertritt, dass die Stadt Kulmbach, wenn sie ein Gewerbegebiet ausweist, auch dafür zu sorgen hat, dass die Sicherheit des Gebäudes gewährleistet wird. Nach seiner Ansicht hätte die Stadt bei Erteilung der Genehmigung 1991 zur Auflage machen müssen, hochwasserfrei zu bauen. Dies habe die Stadt wenige Jahre später beim Bau der benachbarten Firma Michaelis getan. Das bedeute, dass die Bodenplatte seines Betriebs zirka 2,40 Meter höher liegen müsste.
Schutz vor weiteren Schäden?
Weiter müsse sich die Stadt über entsprechende Schutzmaßnahmen Gedanken machen, "damit bei mir kein erneuter Schaden entsteht", meinte Thomas Weiß. Vor Gericht war bei der mündlichen Verhandlung von einer Rückhalteklappe beim Durchlass unter der B 289 die Rede, damit kein Wasser von der Flutmulde durchfließen kann.