Gericht entscheidet: Kinderlärm in Kulmbach ist hinzunehmen
Autor: Stephan Tiroch
Neuenmarkt, Mittwoch, 22. April 2020
In der Auseinandersetzung um den neuen Spiel- und Bolzplatz in Forstlahm ist jetzt eine Entscheidung gefallen.
Der Streit um den neuen Spielplatz zog sich über ein Jahr hin. Beim SPD-Ortstermin in Forstlahm wurde damals deutlich: Der kleine Fußballplatz verursacht großen Ärger und spaltet das Dorf. Hier die Neubürger im Neubaugebiet, die sich über den Soccer-Court klasse freuen - dort die Alteinwohner, die dagegen Sturm laufen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Bayreuth eine Entscheidung gefällt. Wahrscheinlich das Schlusswort.
Die Auseinandersetzung entzündete sich daran, dass die Stadt den Spielplatz nicht wie geplant mitten im Neubaugebiet, sondern in der Senke beim alten Dorf gebaut hat. "Wir sind nicht kinderfeindlich", hieß es immer wieder auf Seiten der Altforstlahmer. Und gegen einen "normalen Spielplatz" habe keiner etwas. Vorbehalte gab es aber gegen den modernen Bolzplatz mit Kunstrasen. Man befürchtet, dass der Soccer-Court Magnetwirkung hat und auch Kinder von weiter weg anzieht. Dann sei es mit der Ruhe vorbei, und man habe Lärm bis abends.
Mehrere Kläger
Mehrere Kläger zogen vors Verwaltungsgericht und leiteten über Rechtsanwalt Stefan Kollerer ein Eilverfahren in die Wege, damit der Spielplatz bis zur Entscheidung in der Hauptsache gesperrt wird. Hier war jedoch weder vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth noch dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München etwas zu machen.
So durfte auf dem neuen Platz weiter gespielt und gebolzt werden. Dass jetzt das Gelände gesperrt ist, hat nichts mit den Gerichten zu tun, sondern mit der Coronakrise und dem Kontaktverbot. Denn die Bayreuther Richter wiesen die Klage ab. Zu den wesentlichen Entscheidungsgründen sagte Gerichtssprecherin Maria Kögel: "Im Kern hat das Gericht festgestellt, dass die betroffenen Nachbarn den zu erwartenden Kinderlärm auf dem Spielplatz hinzunehmen haben." Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz seien Geräusche, die von Kindergärten, Spiel- und Bolzplätzen ausgehen im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung.
Kögel weiter: "Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem genehmigten Spielplatz nach Größe, Art und Ausstattung der verbauten Spielgeräte insbesondere auch nicht um einen Abenteuerspielplatz handelt, für den von dieser Regel gegebenenfalls hätte abgewichen werden können." Denn nach Ansicht der Kammer sei der Spielplatz ausschließlich mit Geräten ausgestattet, die offensichtlich auf die Benutzung durch Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ausgerichtet sind.
Stadt bekommt Recht
Die Stadt Kulmbach sieht ihre Rechtsauffassung bestätigt. Die Gerichte hätten die Rechtmäßigkeit der Genehmigung festgestellt und erklärt, dass die Kläger nicht in ihren Rechten verletzt worden seien. "Damit steht fest, dass der Kinderspielplatz in seiner bestehenden Form samt Kleinspielfeld zulässig ist und bestehen bleiben kann", so Pressesprecher Jonas Gleich.
Ob die Klägerseite Rechtsmittel einlegen wird ist laut Rechtsanwalt Kollerer noch nicht geklärt: "Aber eher nicht." Denn der VGH habe schon in seiner Eilentscheidung seine grundsätzliche Haltung kundgetan und sei sich mit den Bayreuther Richtern einig, dass es sich um einen Spielplatz für Kinder bis 14 Jahre handelt: Somit gelte die TA Lärm nicht.