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Gelogen, um Kumpels zu schützen: 3000 Euro Geldstrafe


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Donnerstag, 19. Februar 2015

Die große Schlägerei aus dem Jahr 2012 in der Oberen Stadt zieht juristisch noch immer ihre Kreise. Damals waren drei Männer von einem Trio brutal zusammengeschlagen. Die drei Täter wurden wegen gefährlicher Körperverletzung im Oktober 2013 zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Foto: dpa


Am Donnerstag nun musste sich ein 30 Jahre alter Mann wegen einer Falschaussage im damaligen Prozess vor dem Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte hatte versucht, für seine Kumpels auszusagen und sie so vor Strafe zu bewahren. Da hatte er allerdings nicht mit dem gründlichen deutschen Rechtssystem gerechnet.


Aussagen wörtlich protokolliert


Zahlreiche Zeugen wurden damals befragt, vier lange Verhandlungstage anberaumt - und die Aussage des jetzigen Angeklagten wurde sogar wörtlich protokolliert. Ergebnis: Der 30-Jährige hatte falsch ausgesagt, denn aufgrund der umfangreichen Ermittlungen stand fest, dass das Trio sehr wohl zugeschlagen und seine Opfer übel zugerichtet hatte.

Eine Freundin des Angeklagten war damals schlauer: Sie hatte klipp und klar gesagt, eigentlich gar nichts gesehen zu haben.

Der Beschuldigte jedoch gab damals an, alles beobachtet zu haben, vor allem, dass seine Kumpels an diesem Abend nicht zugeschlagen hätten.


Ein wenig Einsicht


Ein wenig Einsicht schien der Angeklagte mittlerweile zu haben, denn kleinlaut räumte er vor Gericht ein, dass er während der Schlägerei in einer Gaststätte in der Oberen Stadt auch nichts gesehen zu haben. Warum er dann damals falsch ausgesagt habe, wollte Richterin Sieglinde Tettmann wissen, doch der Mann zuckte mit den Schultern. Er habe eben eine schlechte Erinnerung.

Die hatten auch zwei der Opfer, die noch einmal geladen wurden und das Geschehen so gut sie eben konnten Revue passieren ließen. An den Angeklagten hatten sie keine rechte Erinnerung mehr, wohl aber an die heftige Schlägerei, bei der eines der Opfer Kopfverletzungen, einen Nasenbeinbruch und Blutungen davon getragen hatte. Sogar ein Notarzt musste damals gerufen werden.


Falsch verstandene Solidarität


Die letztlich von Richterin Tettmann verhängte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro (3000 Euro) hatte zuvor bereits Staatsanwältin Dominique Amend gefordert. Der Angeklagte sei damals vielfach belehrt worden, doch aus offensichtlich falsch verstandener Solidarität habe er die falschen Angaben zu Gunsten seiner Kumpels auf der Anklagebank gemacht.

Weil der Angeklagte aber nicht vorbestraft ist, blieb das Gericht mit den 120 Tagessätzen, die einer Freiheitsstrafe von vier Monaten entsprechen, nur geringfügig über der Mindeststrafe, die bei drei Monaten gelegen hätte. Zusätzlich muss der 30-Jährige auch die Kosten des Verfahrens tragen.