Gefundenes Handy einfach behalten
Autor: Stephan Herbert Fuchs
Kulmbach, Dienstag, 24. April 2018
Ein 21-Jähriger musste sich am Dienstag vor dem Kulmbacher Amtsgericht verantworten, weil er ein gefundenes Smartphone einfach behalten hat.
Gelegenheit macht Diebe, das war ein gutes Beispiel für diese alte Weisheit: Ein 21-Jähriger aus dem Landkreis hatte im Spätsommer des vergangenen Jahres auf dem Parkplatz des Kulmbacher Schwimmbades ein nagelneues I-Phone gefunden. Das Gerät hatte einen Wert von rund 600 Euro. Anstatt das I-Phone an der Kasse des Bades abzugeben oder es ins Fundamt zu bringen, steckte er es einfach ein und behielt es für sich. Vor Gericht musste der junge Mann jetzt erfahren, dass dies eine Straftat war. Staatsanwalt Stefan Kolb klagte ihn wegen Unterschlagung an.
In der Verhandlung vor Jugendrichter Christoph Berner räumte der Lehrling das Geschehen ohne Umschweife ein. "Es lag da einfach so rum, ich habe es aufgehoben und mitgenommen", sagte der Angeklagte. Eigentlich hätte er es gar nicht gebraucht, denn der junge Mann war bereits im Besitz eines baugleichen Smartphones. Es habe einfach nur so auf seinem Schreibtisch herumgelegen. Vielleicht habe er es später mal verkaufen wollen, sagte er. Auf die Idee, es zurückzugeben, will er einfach nicht gekommen sein. Nein, er finde das nicht gut, antwortete der Auszubildende auf die Frage des Richters, was er heute über die Aktion denke. Das Gerät wird jetzt von Amts wegen ersatzlos eingezogen.
Drei Punkte waren es, aufgrund denen der Angeklagte nicht verurteilt wurde. Zum einen war er bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten, zum anderen zeigte er sich glaubhaft einsichtig. Zum dritten lebe er absolut eingeordnet in einer Wohngruppe, sei dort noch nie auffällig geworden und habe sich bislang nicht einen einzigen Regelverstoß zu Schulden kommen lassen. "Wir schätzen ihn sehr und haben uns über die Sache echt gewundert", sagte eine Mitarbeiterin der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe Oberfranken.
Statt einer Verurteilung stellte Richter Christoph Berner das Verfahren kurzerhand mit Zustimmung von Staatsanwalt Stefan Kolb ein. Allerdings muss der Angeklagte 75 allgemeinnützige und unentgeltliche Arbeitsstunden leisten. Tatsächlich hatte sich bis heute niemand gemeldet, dem das I-Phone gehört.