Kam es am Rande des Kulmbacher Bierfests 2015 zu einem Faustschlag auf das Auge eines Zeilers? Diese Frage muss das Amtgericht klären.
Es war der klassische Fall, bei dem Aussage gegen Aussage stand: Im Umfeld des Bierfestes 2015 hatte ein Mann aus Zeil am Main einen in Kulmbach lebenden senegalesischen Staatsangehörigen ganz übel beleidigt. Der Unterfranke war dafür bereits zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 verurteilt worden.
Nun soll sich aber auch der Senegalese damals gewehrt und dem Mann einen Faustschlag verpasst haben, weshalb er sich jetzt wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung verantworten musste. "Stimmt nicht", sagte der Angeklagte. Er schwöre "bei seinem Leben", dass er nichts gemacht habe.
Große Erinnerungslücken
Dem Mann aus Zeil fehlten zwar sämtliche Erinnerungen an besagten Tag, dass er aber einen Faustschlag vom Angeklagten abbekommen habe, das wusste er noch ganz genau.
Der Zeiler gehörte zu einem Musikverein, der bereits am Vormittag des 26.
Juli 2015 in Kulmbach war, am Festzug teilnahm und anschließend im Bierzelt feierte. Gegen 17 Uhr machte sich die Gruppe auf den Heimweg und marschierte Richtung Pestalozzistraße, wo der Bus stand.
Dort trafen die Musiker auf den Kulmbacher senegalesischer Herkunft. Er kam gerade mit dem Zug von einem Fußballspiel in Untersteinach, als ihn der Mann aus Zeil offensichtlich wegen seiner dunklen Hautfarbe anpöbelte und mit rassistischen Äußerungen beleidigte.
Eine Woche lang Schmerzen
Von da an gehen die Schilderungen auseinander. Der perfekt deutsch sprechende Senegalese sagte, dass er die Sache zumindest nach außen hin mit Humor genommen habe und auf dem schnellsten Weg nach Hause gehen wollte.
Einem Schlag seitens seines Kontrahenten habe er gerade noch ausweichen können.
Der Mann aus Zeil dagegen will von dem Senegalesen mit der Faust auf das Auge geschlagen worden sein, so dass das Auge anschwoll und er eine Woche lang unter den Schmerzen gelitten habe.
Sicher ist, der Senegalese war absolut nüchtern, während der Mann aus Zeil nach eigener Aussage "ganz gut beieinander" war. Sicher ist auch die Verletzung am Auge des Zeilers. Die hatte die nur wenige Minuten später zufällig am Tatort eintreffende Polizei fotografisch dokumentiert.
Zwischen dem angeblichen Faustschlag und dem zugeschwollenen Auge lagen nur wenige Minuten. Ob das überhaupt möglich ist, dass ein Auge so schnell und so massiv zuschwellen kann, dazu will das Gericht nun einen Mediziner befragen.
Verletzung schon älter?
Zweifel sind angebracht: "Für mich hat das so
ausgesehen, als wäre die Verletzung schon älter", sagte eine Polizistin, die damals vor Ort war. Sie berichtete auch davon, dass die Zeiler Gruppe damals ganz schön gemauert habe. Fast alle seien angetrunken gewesen, keiner will was gesehen haben, manche wollten nicht einmal ihre Personalien angeben.
Das Angebot von Gericht und Staatsanwaltschaft, die Sache gegen eine Geldauflage von 500 Euro einzustellen, schlug der Angeklagte aus. "Ich habe diesen Menschen nicht geschlagen", sagte der Senegalese, der bislang nicht straffällig in Erscheinung getreten war.
Die Verhandlung wird am 25. August fortgesetzt. Dann wird sich zeigen, ob es wirklich einen Faustschlag gab, oder ob der Vorwurf nur ein Racheakt wegen der Geldstrafe war, zu der der Mann aus Zeil verurteilt wurde.