Druckartikel: "Freundschaftsdienst" endet vor Gericht

"Freundschaftsdienst" endet vor Gericht


Autor: Karl Heinz Weber

Kulmbach, Dienstag, 27. November 2012

Ein 42-Jähriger aus dem Landkreis stand zum wiederholten Mal in Kulmbach vor dem Amtsrichter. Der ledige Mann, der früher als Türsteher in einer Kulmbacher Disco gejobbt hatte, musste sich am Dienstag wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung verantworten.


Im Vorfeld des Verfahrens hatte er alle Vorwürfe abgestritten, doch auf Anraten seines Anwaltes Matthias Pittroff wollte er ein Geständnis ablegen. Eine Verständigung zwischen Verteidiger, Staatsanwalt Matthias Burkhardt und dem Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt führte zu einem "vereinfachten Verfahren". Dem Angeklagten wurde eine Freiheitsstrafe auf Bewährung in Aussicht gestellt. So konnte das Gericht auf die Vernehmung einiger Zeugen verzichten.

120 Kilo "Kampfgewicht"

Der 180 Zentimeter große Mann mit einem "Kampfgewicht" von 120 Kilogramm gab zu, am 27. Februar 2012 für eine Bekannte einen Wohnungsschlüssel "eingetrieben" zu haben. Der Ex-Freund der Bekannten hatte diesen Schlüssel nach seinem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung nicht herausgegeben.

So bat die 23-Jährige den Beschuldigten, für sie den Schlüssel zu "besorgen".

Das geschah dann auch auf einem Schulhof im Landkreis, wo sich der 27-jährige Geschädigte aufhielt. Zunächst wurde der körperlich stark unterlegene Kontrahent vom Täter verbal aufgefordert, den Schlüssel herauszurücken. Selbst die Androhung von Gewaltanwendung brachte nichts. Schließlich trat das Schwergewicht dem 27-Jährigen auf den Fuß, packte ihn am Nacken und drückte zu. So eingeschüchtert, rückte das Opfer den Schlüssel heraus. Kaum war der Angeklagte verschwunden, begab sich der Geschädigte zur Polizei und erstattete Anzeige.

Der Sachverhalt stand somit fest, die erlittenen Verletzungen des Opfers waren nur oberflächlich und der Schaden in Form des Schlüssels nur gering. So handelte es sich mehr um einen atypischen Fall einer "Räuberischen Erpressung".

Vier Vorstrafen

Vier Vorstrafen wurden verlesen, wobei die letzte Bewährungszeit nur 22 Tage vor der neuen Tat endete. In den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ging es nur um die Höhe der Bewährungsstrafe, die geringfügig voneinander abwichen.

Das Urteil lautete schließlich auf ein Jahr und vier Monate, auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Außerdem hat der Verurteilte die Kosten des Verfahrens zu tragen und 75 Arbeitsstunden abzuleisten.