Freundin mit Messer bedroht und Unfall gebaut

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Symbolbild
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Einen nicht alltäglichen Fall hatte Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner am Dienstag zu verhandeln. Der Angeklagte, ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Coburg, war vorher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Doch dann hatte er offenbar zwei Ausraster, die ihm ein Verfahren bescherten.

Angeklagt war er wegen Freiheitsberaubung und Straßenverkehrsgefährdung. Der Auszubildende war mit seiner Freundin im September 2012 erst von einem gemeinsamen Urlaub heimgekehrt, als sie bei einem Gespräch in seinem Zimmer im östlichen Landkreis Kulmbach mit ihm Schluss machen wollte. Da der junge Mann damit gar nicht einverstanden war, versuchte er, seine Freundin davon abzubringen. Als sie das Zimmer verlassen wollte, zog er ein "Schweizer Offiziersmesser" und fuchtelte damit in der Luft herum. Laut Anklage ließ er seine Freundin für mehrere Minuten nicht aus dem Zimmer. Eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung war die Folge - und das vorläufige Ende der Beziehung.

Ende Oktober 2012 kam es dann zur zweiten Straftat. Der Angeklagte raste mit seinem nagelneuen Honda unter Missachtung der Vorfahrt in Rallyemanier in eine übergeordnete Straße. Dabei brach das Heck des Wagens aus, und der 18-Jährige schleuderte in einen Lkw.
Es entstand ein Fremdschaden von 3000 Euro, zum Glück wurde niemand verletzt. Dieses Verhalten werteten Polizei und Staatsanwaltschaft als "Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung". Die Lust am schnellen Fahren schien die Ursache für den Vorfall gewesen zu sein. Vier Wochen nach dem Unfall wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Unerwartete Versöhnung

Kurz danach versöhnte er sich zwar wieder mit seiner Freundin und diese zog schriftlich die Anzeige gegen ihn wegen Freiheitsberaubung zurück. Das lässt das Gesetz aber bei dieser Deliktsart gar nicht zu. Die Beweisaufnahme bestand nur aus der Aussage des Angeklagten, da seine Rechtsanwältin Michaela Weiß bereits ein Geständnis angekündigt hatte. Deshalb wurde auf alle Zeugen verzichtet.

Die Vertreterin der Anklage, Staatsanwältin Katja Ohnemüller, war der Meinung, dass bei dem Beschuldigten Jugendstrafrecht anzuwenden sei. Es seien eindeutig Entwicklungs- und Reifedefizite vorhanden. Sie forderte 80 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Institution und weitere sechs Monate Fahrerlaubnisentzug. Die Verteidigerin konnte sich dem nicht anschließen. Ihrer Meinung nach seien 50 Arbeitsstunden mehr als ausreichend und eine weitere Führerscheinsperre hielt sie für nicht angebracht.

Amtsgerichtsdirektor Berner verurteilte den jugendlichen Angeklagten zu 70 Arbeitsstunden und weiteren vier Monate Fahrerlaubnisentzug. Dass eine weitere "Führerscheinsperre" zu verhängen war, lag zum einen am hohen Sachschaden. Aber auch daran, dass der junge Mann am Tag nach dem Unfall schon wieder einen Verkehrsverstoß begangen hatte. Nicht weit von der Unfallstelle war er von einer Polizeistreife angehalten worden, da er während der Fahrt mit dem Handy telefoniert hatte.