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Folterszenen in Hollfelder Wohnung


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Bayreuth, Montag, 07. Januar 2013

Im Prozess um die Folterszenen in einer Hollfelder Wohnung ist das Verfahren gegen einen 31-jährigen Mann am gestrigen Montag vor der Berufungskammer des Landgerichts Bayreuth fortgesetzt worden.


Weil das Opfer aus terminlichen Gründen erst für den 22. Januar geladen werden konnte, blieb dem vorsitzenden Richter Werner Kahler nichts anderes übrig, als in einem Kurztermin das Vorstrafenregister des Angeklagten zu verlesen und die Verhandlung erneut zu vertagen. Aus dem Register ging hervor, dass der 31-Jährige bereits zwei Mal verurteilt worden ist. Einmal wegen Nötigung in zwei Fällen und wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehrs, zum anderen wegen einer falschen uneidlichen Aussage.

Während der Angeklagte im ersten Fall noch mit einer Geldstrafe und einer Führerscheinsperre davon gekommen war, urteilte das Amtsgericht in Bamberg zuletzt auf eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Für die aktuelle Tat hatte der Angeklagte damit noch eine Bewährung offen.

Das bedeutet, dass der Mann im Falle einer Verurteilung die fünf Monate zusätzlich mit absitzen.

Im August des Jahres 2011 soll der Angeklagte zusammen mit einem anderen Mann das Opfer stundenlang mit Faustschlägen niedergestreckt, mit Fußtritten malträtiert und mit einem glühenden Messer, mit Zigaretten und anderen Gegenständen gefoltert haben. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurden die beiden je nach Tatbeteiligung bereits im Juli zu einem Jahr vier Monate und zu einem Jahr neun Monate Haft ohne Bewährung verurteilt.
Während der 34 Jahre alte Mittäter das Urteil akzeptiert hatte, kämpft der Angeklagte nun vor der Berufungskammer um eine Bewährungsstrafe.

Keine Anzeige des Opfers

Die Verhandlung zieht sich für ein Berufungsverfahren vor allem deshalb relativ lange hin, weil während der bisherigen Verhandlung einige Ungereimtheiten aufgetaucht sind. So hatte das Opfer beispielsweise keine Anzeige erstattet. Die Anzeige erfolgte lediglich durch die Rettungssanitäter. Das Opfer soll sogar noch versucht haben, die Anzeige wieder zurückzunehmen.

Hintergrund dafür könnte vielleicht sein, dass der Gefolterte in Drogengeschäfte verwickelt war. Angeblich war dies auch der Grund für die Abreibung, denn der Angeklagte hatte dem späteren Opfer 300 Euro gegeben, um Rauschmittel zu beschaffen. Doch der Mann sah weder Drogen noch Geld wieder.

Dritter Mann weiß von nichts

Zu den weiteren Ungereimtheiten gehört ein dritter, ursprünglich als Mittäter eingestufter, Mann. Der 25-Jährige war praktisch den gesamten Abend in der Ein-Zimmer-Wohnung des Opfers anwesend, will aber weder von den Schlägen, noch von den Tritten und schon gar nicht von den anderen Misshandlungen etwas mitbekommen haben. Obwohl das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, steht gegen den 25-Jährigen noch Verfahren wegen Falschaussage im Raum.

Die Verhandlung wird mit der Vernehmung des Opfers am 22. Januar um 9 Uhr fortgesetzt.