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Folter bringt 31-Jährigen in den Knast


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Bayreuth, Donnerstag, 28. Februar 2013

Das dreistündige Martyrium, dass das Opfer in seiner eigenen Wohnung erleiden musste, hat jetzt einen der Täter hinter Gitter gebracht: Der 31-Jährige wurde vom Landgericht Bayreuth wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt.


Nach der für eine Berufung ungewöhnlich langen Dauer von sechs Verhandlungstagen binnen drei Monaten hat die 2. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bayreuth das Ersturteil gegen einen 31-jährigen Mann im Wesentlichen bestätigt. Der Angeklagte muss wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis, wenn auch "nur" für ein Jahr und drei Monate und nicht - wie zunächst vorgesehen - für ein Jahr und neun Monate.

Zusammen mit einem 34-Jährigen aus der Nähe von Hollfeld hatte der Angeklagte das Opfer in dessen eigener Wohnung zunächst niedergeschlagen, dann drei Stunden lang mit Faustschlägen und Fußtritten malträtiert und es dabei auch mit einem glühenden Messer, mit Zigaretten und anderen Gegenständen gefoltert.

Auch von Bespritzen mit Feuerzeugbenzin und von Einwickeln in Frischhaltefolie war die Rede.

"Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht", sagte vorsitzender Richter Werner Kahler in der Urteilsbegründung. Bei bestimmten Fällen sei die Grenze überschritten, so der Richter. Der Angeklagte sei bereits als Bewährungsversager in Erscheinung getreten und habe seine bisherigen Chancen nicht genutzt.
Die Tat selbst stand rechtskräftig fest, lediglich über das Strafmaß wurde noch einmal neu verhandelt.

Schon in erster instanz verurteilt

Bereits in erster Instanz war der 34-Jährige Mittäter ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte damals das Urteil im Gegensatz zum Angeklagten sofort akzeptiert.

Richter Kahler sprach von einer ganz bösartigen Geschichte. "Wer einen Menschen so traktiert, der hat ein ganz besonderes Maß an krimineller Energie entwickelt", sagte er. Darüber hinaus habe die Kammer während der gesamten Berufungsverhandlung echtes Bedauern und Mitgefühl für das Opfer vermisst.

Der Angeklagte hat bereits zwei Vorstrafen, einmal wegen Nötigung in zwei Fällen und wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, zum anderen wegen einer falschen uneidlichen Aussage. Während der 31-Jährige im ersten Fall noch mit einer Geldstrafe und einer Führerscheinsperre davongekommen war, urteilte das Amtsgericht Bamberg zuletzt auf eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Da das Gericht damals eine dreijährige Bewährungszeit festgelegt hatte, fiel die jetzige Tat in eine offene Bewährung. Aller Voraussicht nach dürfte dies bedeuten, dass der Angeklagte nun auch die fünf Monate absitzen muss.

"Gar nicht vernehmungsfähig"

Am letzten Verhandlungstag hatte das Opfer noch einmal bestätigt, von beiden Männern misshandelt worden zu sein, nicht nur von einem. Wenn er das in der polizeilichen Vernehmung so nicht gesagt habe, dann deshalb, weil er damals unter einem Schädeltrauma, einer Gehirnerschütterung und einem Schock litt. "Ich glaube, ich war damals gar nicht vernehmungsfähig", so das Opfer.

In ihren Plädoyers hatten sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft gegen und Verteidiger Andreas Angerer für eine Bewährung ausgesprochen. Während die Staatsanwaltschaft von einer negativen Sozialprognose ausging, sah der Rechtsanwalt diese als positiv an. Mit der Tat sei eine Grenze überschritten worden, die keine Bewährung mehr zulasse, so der Staatsanwalt. Sein Mandant habe nur mitgemacht, er müsse deshalb nicht gleich eingesperrt werden, so die Verteidigung.

Die Verhandlung hatte sich vor allem deshalb so lange hingezogen, weil einige Ungereimtheiten aufgetaucht waren. So hatte das Opfer beispielsweise keine Anzeige erstattet; diese erfolgte lediglich durch die Rettungssanitäter. Zu den weiteren Ungereimtheiten gehört ein dritter, ursprünglich als Mittäter eingestufter Mann. Der 25-Jährige war praktisch den gesamten Abend in der Ein-Zimmer-Wohnung des Opfers anwesend, will aber weder von den Schlägen, noch von den Tritten und schon gar nicht von den anderen Misshandlungen etwas mitbekommen haben. Obwohl das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, steht gegen den 25-Jährigen nun noch ein neues Verfahren wegen Falschaussage im Raum.