Faustschlag beim "heiligen Frühschoppen" kommt teuer
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Freitag, 10. Juni 2016
Weil er beim "heiligen Frühschoppen" ausrastete, muss ein 22-jähriger Kulmbacher 4200 Euro Geldstrafe zahlen.
Eigentlich ist es Sinn und Zweck des "heiligen Frühschoppens" jedes Jahr am 24. Dezember in der Oberen Stadt, alte Freunde und Bekannte zu treffen und freidlich zu feiern. Kein Geheimnis ist es, dass der Alkohol bei manchen eine große Rolle spielt. Manch einer übertreibt dabei und so kommt es zu Handlungen, für die man später teuer bezahlen muss.
Ein 22-jähriger Kulmbacher muss dies jetzt im wahrsten Sinne des Wortes. Weil er am Heiligen Abend des vergangenen Jahres kurz vor 15 Uhr in der Oberen Stadt einen völlig Unbeteiligten mit einem Faustschlag niedergestreckt und dabei leicht verletzt hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro, also insgesamt 4200 Euro.
Nicht zum ersten Mal
Die Strafe fiel unter anderem deshalb so hoch aus, weil er nur ein halbes Jahr vor der
Nach exakt dem gleichen Muster hatte er bei der Bierwoche 2014 einen anderen ebenfalls zu Boden gestreckt. Damals war die Sache allerdings nicht so glimpflich ausgegangen. Das Opfer hatte mehrere schwere Brüche im Unterkiefer erlitten. Die Behandlungskosten in Höhe von 30 000 Euro stottert der Angeklagte noch heute ab, über ein Schmerzensgeld wurde noch nicht einmal verhandelt.
Zum Glück nur leichte Verletzungen
Diesmal also nur leichte Verletzungen, Rötungen im Gesicht und eine Stauchung am Handgelenk, das trotzdem ärztlich behandelt und bandagiert werden musste. Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass er sich an nichts erinnern könne. Immerhin hatte er rund 1,4 Promille Alkohol im Blut. So recht erklären konnte er sich das Ganze allerdings nicht, zumal er sein Opfer kaum kannte. Kaum heißt, dass es wohl schon vor zwei Jahren mal eine Auseinandersetzung auf einer Kerwa gegeben haben könnte.
Obwohl auch der Geschlagene, ein 20-Jähriger aus dem Kulmbacher Landkreis, leicht alkoholisiert war, wusste es noch ganz genau, was vorgefallen war. Er habe eigentlich gerade gehen wollen, "da bin ich von der Seite angegriffen und zu Boden gestreckt worden- aus heiterem Himmel, ohne Vorwarnung", so das Opfer.
Polizist stand direkt daneben
Es sei alles ganz schnell gegangen, Polizei und Security seien sofort vor Ort gewesen.
Ihm sei die Sache völlig unbegreiflich, zumal er den Angeklagten noch nie zuvor gesehen habe, auch nicht auf einer Kerwa vor zwei Jahren.Ein Polizist, der zufällig genau daneben eine andere Sache aufnahm, hatte den Vorfall genauso beobachtet wie ein Bekannter des Opfers. Es habe weder einen Streit gegeben, noch hätten er oder sein Bekannter etwas mit dem Angeklagten zu tun gehabt, sagte der Zeuge.
Die am Ende auch ausgesprochene Freiheitsstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro hatte bereits Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer in seinem Plädoyer gefordert. Die Verletzung sei zwar nicht so gravierend ausgefallen, doch habe der Angeklagte völlig ohne jeglichen Anlass zugeschlagen und das bei einer einschlägigen Vorstrafe und einer Verurteilung nur ein halbes Jahr vor der jetzigen Tat. Auch Richterin Sieglinde Tettmann sah den Faustschlag als erwiesen an, drei Zeugen hätten ihn schließlich so bestätigt.
Keine Entschuldigung
Tettmann nahm es dem Angeklagten vor allem übel, dass er während der Verhandlung nicht die Gelegenheit ergriffen hatte, sich zu entschuldigen. Dazu kämen die hohe Rückfallgeschwindigkeit und die Tatsache, dass sich die erste Tat ebenfalls unter Alkoholeinfluss ereignete. Sollte es noch einmal zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung unter Alkoholeinfluss kommen, dann komme das Gericht keinesfalls mehr um eine Freiheitsstrafe herum, so die Richterin.