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Falscher Professor muss arbeiten


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Donnerstag, 30. Juli 2015

Weil er seinen akademischen Titel aus Pristina in Bayern ohne den nötigen Zusatz geführt hat, stand ein 54-Jähriger aus dem Landkreis vor Gericht. Das Verfahren wurde gegen 100 gemeinnützige Arbeitsstunden eingestellt.
Archivbild: Ronald Wittek, dpa


Professor ist nicht gleich Professor. Ein an der Universität Pristina erworbener Professorentitel darf beispielsweise nicht so ohne weiteres in Bayern geführt werden. Das jedenfalls sieht das Bayerische Hochschulgesetz vor.

Ein 54-jähriger Mann aus Neudrossenfeld hatte einen solchen Titel aus dem Kosovo. Weil er hierzulande offensiv damit geworben hatte ohne Zusätze wie "Prof. Dr. Uni. Pristina" oder den Ländercode "BIH" für Bosnien-Herzegowina zu verwenden, hat ihn die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu 80 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro (4800 Euro) verdonnert.

Dagegen legte der angebliche Sportwissenschaftler Einspruch ein. Mit Erfolg, denn vor dem Kulmbacher Amtsgericht wurde die Sache am Donnerstag eingestellt. Allerdings muss der vermeintliche Professor 100 Stunden gemeinnützige Arbeit als Auflage leisten.

Der 54-Jährige hatte in der Vergangenheit schon mal für Schlagzeilen gesorgt.

In Bad Berneck hatte der Mann eine ehemalige Bowling-Bahn ersteigert und wollte dort ein Rehabilitationszentrum eröffnen. Warum nichts daraus wurde, ist nicht bekannt. Zuvor hatte der "Diplom-Sport-Professor" aus Pristina von Neudrossenfeld aus eine Vermittlungsagentur für Ärzte und Pflegepersonal betrieben. Wiederum davor war er nach eigenen Angaben als Dozent an der Universität Heidelberg tätig.

Was ihm Staatsanwalt Ludwig Peer jetzt zum Vorwurf machte ist, dass er 2014 seinen Professorentitel bei einer Versteigerung am Gericht in Bayreuth in amtlichen Papieren geführt und dass er den Professorentitel auf seiner (mittlerweile vom Netz genommenen) Internetseite verwendet hatte. Für den Staatsanwalt war das ganz klar ein Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen.

Niemand habe ihm gesagt, dass Zusätze sein müssen, sagte der Mann vor Gericht. Erst bei der Kripo habe er erfahren, dass dies nicht erlaubt sei. Als er es erfahren habe, seien die Internetseiten sofort geändert worden. Wenn es trotzdem weiterhin falsch auf der Seite stand, dann deshalb, weil die Seite zeitweise gesperrt gewesen sei. Grund: Der Mann hatte die Gebühr für die Seite nicht bezahlt.

Davon will der Angeklagte wiederum lange nichts gewusst haben. "Ich selbst sehe nie auf meine Seite, dafür habe ich keine Zeit", so der 54-Jährige, der etwas von 4000 zu betreuenden Studenten sagte und als Beruf "ohne Arbeit" angab. Wovon er denn lebe, wollte Richterin Sieglinde Tettmann wissen. "Vom Einkommen seiner Freundin", antwortete der Angeklagte.

Einen Freispruch nannte die Richterin unter den gegebenen Umständen eher unwahrscheinlich. Er fühle sich nicht schuldig, "nicht einmal zu 0,01 Prozent", hielt der Angeklagte dagegen. Der objektive Tatbestand des Missbrauchs von Titel sei unzweifelhaft erfüllt, so wiederum Amtsrichterin Tettmann. Für sie ging es lediglich um den subjektiven Tatbestand, soll heißen, dass der Angeklagte den Titel nicht wirklich absichtlich, sondern eben fahrlässig geführt haben könnte.

Nach langem hin und her einigten sich Staatsanwalt Peer und Richterin Tettmann darauf, das Verfahren vorläufig einzustellen. Allerdings muss der Angeklagten im Zeitraum von zwei Monaten 100 unentgeltliche und gemeinnützige Arbeitsstunden nach näherer Weisung des Vereins "Die Fähre" leisten.