Fall um ertrunkene Vanessa: Freispruch für den Bademeister, Schuldspruch für Betreuerin
Autor: Jürgen Gärtner
Kulmbach, Donnerstag, 05. April 2018
Im Fall Vanessa ist soeben das Urteil gefallen. Das Mädchen war 2014 im Freibad von Himmelkron (Landkreis Kulmbach) ertrunken.
           
Im Fall Vanessa ist das Urteil gefallen. Der Bademeister des Himmelkroner Freibades, in dem das Mädchen 2014 ertrunken war, wurde freigesprochen. Die Betreuerin der Sportgruppe befand Richterin Sieglinde Tettmann der fahrlässigen Tötung für schuldig. Sie erhielt allerdings nur eine Verwarnung unter Vorbehalt in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. 
Die bislang unbescholtene Frau muss das Geld aber nur bezahlen, wenn sie innerhalb der nächsten zwei Jahre straffällig wird.
Den Freispruch des Bademeisters begründete Tettmann damit, dass er nicht verpflichtet sei, sich ständig am Rand des Schwimmbeckens aufzuhalten, sondern auch Kontrollgänge und Aufräumarbeiten zu seinen Aufgaben gehörten. Seine Abwesenheit sei ihm nicht vorzuwerfen, solange er seine Aufsicht am Becken nicht zu lange unterbreche.
Der Betreuerin hingegen wirft die Richterin vor, sich im Vorfeld des Schwimmbad-Besuches nicht ausreichend darüber informiert zu haben, ob Vanessa schwimmen konnte.
Eine ausführliche Berichterstattung finden Sie hier.