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Fall Peggy: Staatsanwalt hält Wiederaufnahme für möglich


Autor: Jochen Nützel

Bayreuth, Mittwoch, 20. November 2013

Neue Hoffnung für den wegen Mordes an der vermissten Peggy Knobloch verurteilten Ulvi Kulac: Der Antrag auf Wiederaufnahme, den Kulac' Anwalt Michael Euler im April eingereicht hatte, scheint Aussicht auf Erfolg zu haben.
Foto: David Ebener/dpa


Das jedenfalls legt eine aktuelle Erklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth nahe. Darin heißt es, ein Punkt im Antrag rechtfertige eine Wiederaufnahme, und zwar die Benennung einer Zeugin. Diese sei dem Landgericht Hof bei dessen Urteilsfindung gegen Kulac im Jahr 2004 nicht bekannt gewesen.

Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel wollte zu besagter Zeugin keine Einzelheiten nennen. Er könne auch nicht sagen, wann das für ein neues Verfahren zuständige Landgericht in Bayreuth seine Entscheidung fällen wird.

Anwalt Euler kommt in seinem 2000 Seiten starken Wiederaufnahmeantrag zu dem Schluss: Sein Mandant könne die damals neunjährige Peggy gar nicht getötet haben - auch wenn Kulac dies vor zehn Jahren in einem Geständnis angegeben hatte. Diese Einlassung widerrief der geistig behinderte Mann später wieder. Euler sagt, es gebe Tatsachen und Beweismittel, die erst nach der Urteilsverkündung herausgefunden wurden und die heute zu einem völlig anderen Urteil führten.

Kulac selbst sitzt derzeit in einer psychiatrischen Klinik in Bayreuth eine Strafe ab wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die lebenslange Freiheitsstrafe wegen des Mordes an Peggy ist bislang nicht vollstreckt worden. Von dem Mädchen fehlt nach wie vor jede Spur.