Erst Test, dann Arbeit
Autor: Christine Fischer
Kulmbach, Dienstag, 09. November 2021
Seit Dienstag gilt 3G auch am Arbeitsplatz. Wie setzen Kulmbacher Firmen die verschärften Regelungen um?
Geimpft, genesen, getestet - die 3G-Regelung gilt seit Dienstag bayernweit auch am Arbeitsplatz, nachdem die Krankenhausampel auf rot gesprungen ist. Für Geimpfte und Genesene, also Menschen, deren Corona-Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt, ändert sich nichts. Für alle anderen wird es aufwendiger, denn sie dürfen in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten nur noch mit einem negativen Testergebnis zur Arbeit. Was bedeutet diese Verschärfung der Corona-Regeln für Kulmbacher Arbeitgeber, wie organisieren sie die neuen Vorgaben und was sagen die Beschäftigten dazu? Die Bayerische Rundschau hat sich umgehört.
Für die Firma Töpfer in Kulmbach sind die neuen Regelungen keine große Umstellung, denn dort fährt man bereits seit über einem Jahr eine konsequente Impf- und Teststrategie, wie Betriebsratsvorsitzender Dietrich Vießmann erläutert. "Was das betrifft, waren wir in Kulmbach federführend", sagt er. Es habe ein Impfangebot über die Firma gegeben, die Impfquote im Betrieb liege bei 83 Prozent. Bereits seit längerem habe man auf freiwilliger Basis den Impfstatus der Mitarbeitenden abgefragt. "Im Prinzip sind uns die Namen der Ungeimpften bekannt", so Vießmann, der betont, dass diese deshalb nicht an den Pranger gestellt würden.
Jeden Tag testen
Ungeimpfte müssen sich bei Töpfer für die nächsten zwei Wochen, so ist es mit der Geschäftsführung abgesprochen, jeden Tag vor Arbeitsantritt einem Schnelltest unterziehen. Die Tests werden - ebenso wie Masken - von der Firma gestellt. Das Druck-Unternehmen verfügt sogar über so etwas wie ein eigenes Testzentrum. Zehn Mitarbeitende wurden vom BRK Kulmbach und in Absprache mit dem Landratsamt zu Testpersonal ausgebildet, das sogar Bescheinigungen ausstellen darf, die auch über den Arbeitsplatz hinaus ihre Gültigkeit haben.
"Seit über einem Jahr bieten wir diese freiwilligen Schnelltests schon an, und sie wurden sehr gut angenommen", berichtet Vießmann, der davon ausgeht, dass das auch weiterhin so bleiben wird. Einziger Unterschied: Bislang konnte man sich während der Arbeitszeit abstreichen lassen, ab sofort muss man das vor Dienstantritt tun. Und noch etwas wurde geändert: "Seit vier Wochen stellen wir keine Testnachweise für Außer-Haus mehr aus", auch um den Druck auf die Ungeimpften etwas zu erhöhen, so Vießmann. Für den Betriebsratsvorsitzenden war die neue 3-G-Regelung längst überfällig, "überall musste man etwas vorweisen, nur am Arbeitsplatz nicht".
Mehr Home-Office
3G gilt auch bei Glen Dimplex - und zwar für Besucher und Kunden wie auch für die Beschäftigten. "Bei unseren Mitarbeitenden sind wir verpflichtet, anonym den Impfstatus abzufragen", sagt Marketingchef Henrik Rutenbeck. Wer möchte, könne von sich aus seinen Impfausweis zeigen, eine Verpflichtung dafür existiere nicht. "Wir speichern diese Daten auch nicht." Für alle Ungeimpften oder Nicht-Genesenen gilt: Zweimal pro Woche müssen sie sich vor Zutritt an den Arbeitsplatz testen lassen. Die Schnelltests nimmt das Unternehmen selber vor Ort vor, die Kosten dafür schultert vorläufig der Arbeitgeber.
Es werde zudem verstärkt darauf geachtet, dass alle Mitarbeitenden, die von zu Hause aus arbeiten können, dies auch wieder tun sollen. Veranstaltungen größeren Ausmaßes im Betrieb werden verschoben. "Wir sind bisher mit einem blauen Auge davongekommen. Aber es scheint, als sollte diese Welle heftiger werden als die vor einem Jahr, und da wollen wir kein unnötiges Risiko im Sinne aller Beteiligten eingehen."
Eine etwas andere Strategie in Sachen Testung fährt die Sparkasse Kulmbach-Kronach, die sich an den Vorgaben des Sparkassenverbands Bayern orientiert. "Unsere Mitarbeitenden haben keine Pflicht, ihren Impfstatus mitzuteilen. Das respektieren wir natürlich. In diesem Fall und für Ungeimpfte sind zwei Tests pro Woche vorgesehen. Hierfür ist die öffentliche Test-Infrastruktur zu nutzen, da dafür intern grundsätzlich keine Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden können", erläutert Daniela Krüger, Leiterin des Vorstandsbüros. Heißt im Klartext: Die Kosten des Tests muss jeder selbst tragen, eine Kostenübernahme durch die Sparkasse erfolgt grundsätzlich nicht. "Alle Beschäftigten der Sparkasse Kulmbach-Kronach hatten und haben die Möglichkeit, sich impfen zu lassen", so Daniela Krüger, die auch betont: "Der Großteil unserer Mitarbeitenden unterstützt uns bereitwillig bei der Umsetzung der neuen Regelung am Arbeitsplatz."