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Erst flogen Worte, dann Fäuste: Kulmbacher verurteilt


Autor: Werner Reißaus

Kulmbach, Freitag, 26. Januar 2018

Weil eine harmloser verbaler Streit eskalierte, wurde ein 26-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Eine Schlägerei auf einem Johannisfeier im Landkreis endete vor Gericht Symbolfoto: Christopher Schulz


Was aus einem zunächst harmlosen Wortgeplänkel alles entstehen kann, wurde bei einer Hauptverhandlung am Amtsgericht Kulmbach deutlich. Aus dem Streit war eine Rauferei geworden, dann flogen die Fäuste - und schließlich war das Klinikum Kulmbach Endstation.


Zähe Verhandlung


Für Richterin Sieglinde Tettmann war es auch nach drei Stunden zäher Verhandlung schwierig, sich au den Aussagen des Angeklagten, des Geschädigten und vor allem der sechs geladenen Zeugen ein Bild vom tatsächlichen Geschehen zu machen. Am Ende verurteilte sie den 26-jährigen Beschuldigten aus dem östlichen Landkreis Kulmbach wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, die sie zur Bewährung aussetzte.

Der gelernte Maler hat außerdem eine Geldauflage von 1000 Euro an den "Weißen Ring" zu entrichten und die Kosten des Verfahrens zu tragen.


Bewusstsein verloren


Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hatte dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, da der Geschädigte nach mehreren Faustschlägen ins Gesicht und auf den Kopf sogar zeitweise das Bewusstsein verloren hatte. Neben einer Verletzung an der Lippe erlitt der 32-Jährige noch Prellungen und ein Hämatom im Gesicht.

Die ganze Geschichte hatte sich in den früheren Morgenstunden des 25. Juni bei einer Sonnwendfeier im Landkreis zugetragen. Gegen 3.20 Uhr fuhr noch ein vollbesetztes Taxi auf dem Festgelände vor. Der Angeklagte, längst nicht mehr nüchtern, gab dem Taxifahrer zu verstehen, dass an besagtem Ort niemand wohne. Dabei wollten die Fahrgäste eigentlich nur noch nach dem Abschluss einer privaten Feier einen "Absacker" trinken.


"Er wollte auf mich!"


Im Nu kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten, der als Beifahrer im Taxi saß und seinem späteren Kontrahenten zu verstehen gab, er solle sich von dem Taxi entfernen.

Der Angeklagte ging dann zur Beifahrertür. Ob er diese geöffnet oder gar den Beifahrer aus dem Wagen gezogen hat, wusste keiner vor Gericht keiner mehr so recht. Für den Maler stand aber fest: "Er wollte auf mich los!"

Im Verlauf der Schubserei soll dann der Geschädigte dem Angeklagte eine Ohrfeige mit der flachen Hand gegeben haben, durch die auch seine Brille zu Boden fiel. In der Folge entwickelte sich eine Rauferei, an der mehrere Personen beteiligt waren. Der Angeklagte wurde dabei auch in den Schwitzkasten genommen, erst danach schlug er wohl zweimal mit der Faust zurück. Er räumte ein, dass er nüchtern vermutlich nicht zugeschlagen hätte. Entschuldigt hatte er sich beim Geschädigten allerdings bis heute nicht.


Harmlose Pöbelei


Der 32-Jährige berichtete von einer anfänglich harmlosen Pöbelei, in die zunächst nur der Taxifahrer involviert gewesen sei. Plötzlich sei der Angeklagte um das Taxi herumgerannt und habe ihm einen Faustschlag verpasst. Zwei weitere Personen hätten ihn dann an die Bratwurstbude gedrückt und an den Schultern festgehalten, so dass ihm der Angeklagte weitere mindestens fünf Faustschläge versetzen konnte. Danach habe er kurzzeitig das Bewusstsein verloren. Erst als er das Blaulicht des Polizeiautos gesehen habe, sei er wieder ansprechbar gewesen. Gut eine Woche lang habe er Schmerzen gehabt.

Der Taxifahrer war an jenem Morgen sicherlich der Nüchternste, doch wer mit der Rauferei begonnen hatte, das konnte auch er nicht sagen. Er wusste aber, dass der Angeklagte ziemlich angetrunken gewesen sei. Auch an das Wortgefecht der beiden erinnerte er sich. "Halt die Klappe und lauf weiter", habe sein Beifahrer gerufen. Der Angeklagte habe gekontert: "Steig aus, ich hau Dir eine auf`s Maul!" Der Rest sei ganz schnell gegangen. Er sei dann weitergefahren und habe wenige Meter weiter eine zufällig auftauchende Polizeistreife auf die Schlägerei aufmerksam gemacht.


Acht Vorstrafen


Die weiteren Zeugenaussagen brachten wenig Licht in das Dunkel, so dass Richterin Sieglinde Tettmann die Beweisaufnahme nach knapp drei Stunden schloss. Aus dem Bundeszentralregister verlas sie nicht weniger als acht Eintragungen.

Während der Vertreter der Staatsanwaltschaft Bayreuth eine Bewährungsstrafe von einem Jahr forderte, setzte Richterin Sieglinde Tettmann das Strafmaß auf vier Monate mit Bewährung fest.