Elterngeld: Geht die Stadt Kulmbach in die Berufung?
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Donnerstag, 01. Februar 2018
In der Diskussion über die Obere Schule und das Gerichtsurteil wunderte sich der frühere Rektor Breitenfelder, wie es dazu kommen konnte.
Das Amtsgericht Kulmbach hat - unseren Bericht lesen Sie hier - der Stadt Kulmbach bestätigt, dass das für den Besuch der Ganztagsklasse an der Oberen Schule verlangte Elterngeld nicht rechtmäßig ist. Die Klage der Stadt wurde abgewiesen.
Fünf Eltern - darunter die Familien von zwei Stadträten - bekamen Recht. Sie hatten sich geweigert, den monatlichen Betrag von 50 Euro zu bezahlen. Von den betroffenen Stadträten war nur einer anwesend, der zweite fehlte in der Sitzung - "beruflich verhindert", wie es hieß.
"Kommt blöd rüber"
Am Donnerstag diskutierte der Kulmbacher Stadtrat ausführlich über das Urteil. Oberbürgermeister Henry Schramm (CSU) meinte: "Durch dieses Modell haben wir die Schule belebt, ich stehe nach wie vor voll dahinter." Er räumte aber ein, dass es "blöd rüberkommt", wenn es nun heißt: "Stadt verklagt Eltern."Der frühere Rektor der Schule, Helmuth Breitenfelder (SPD), betonte, dass die Obere Schule immer mehr bieten konnte. "Ich kann das Urteil nur zur Kenntnis nehmen und mich wundern", sagte er und wurde deutlich: "Noch mehr muss ich mich wundern, wie es dazu kommen konnte."
Ob man Berufung einlegt, wurde nicht entschieden. OB Schramm schlug vor, zunächst die angeforderte Stellungnahme des Kultusministeriums in München abwarten und dann zu entscheiden.
Einen ausführlichen Bericht mit Kommentar lesen Sie hier.