Ein neues Gebühren-Zeitalter bricht an
Autor: Dieter Hübner
Trebgast, Freitag, 12. April 2013
Beim Niederschlagswasser werden künftig die bebauten und befestigten Flächen der Trebgaster Grundstücke zur Berechnung herangezogen. Die Einwohner erhalten demnächst Unterlagen, auf denen sie "Selbstauskunft" geben müssen.
Selten war eine Bürgerversammlung so gut besucht. Die angekündigte Information zur künftig gesplitteten Abwassergebühr sorgte dafür, dass die Turnhalle gerade ausreichte.
"Die Grundlage hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geschaffen, der in zwei Urteilen feststellte, dass die Erhebung ungerecht ist", erläuterte Diana Dräger, Projektverantwortliche des mit der Vorbereitung beauftragten Büros Schneider & Zajontz, die Notwendigkeit einer geänderten Gebührenberechnung. Bei der bisherigen Regelung seien Industrie- und Gewerbebetriebe in vielen Fällen bevorzugt worden.
Bisher würden alle Kosten, die der Gemeinde für die Beseitigung des Niederschlags- und Schmutzwassers entstehen, über den Frischwasserverbrauch umgelegt.
In Zukunft müssten alle Kommunen anstelle der einheitlichen Gebühr zwei getrennte Sätze erheben - jeweils für die Niederschlagswasser- und für die Schmutzwasser-Beseitigung.
Unabhängig vom Verbrauch
Bis es soweit ist, seien allerdings einige Vorarbeiten notwendig. Während bei der neuen Schmutzwassergebühr als Maßstab weiterhin der Frischwasserbezug gelte, sei die Niederschlagswassergebühr verbrauchsunabhängig. Basis dafür sei die bebaute und befestigte Fläche eines Grundstücks, von der Regenwasser in die Entwässerungsanlage eingeleitet wird. Bei der Erhebung der gebührenpflichtigen Flächen sei beispielsweise auch die Mithilfe der Gebührenschuldner, das heißt der Grundeigentümer, erforderlich. Diese würden in den nächsten Tagen Unterlagen erhalten, die sie vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen sollten. Auf diesen "Berechnungsbögen zur Flächenermittlung" seien teilweise bereits amtlich vorliegende Gebäudedaten aus der digitalen Flurkarte eingetragen, die kontrolliert und eventuell ergänzt werden müssten.
Aufgrund des für alle verständlichen Vortrags gab es dann auch nur wenige Fragen. Beispielsweise die, warum es keinen Unterschied zwischen der Einleitung in ein Trenn- und ein Mischsystem gebe. Die Referentin erklärte das mit rein rechtlichen Faktoren.
Auf die Frage, wie man sich bei späteren baulichen Veränderungen verhalten müsse, antwortete Diana Dräger mit dem Hinweis, dass die Grundstückstückseigentümer eine Bringschuld haben und Änderungen der Gemeinde melden müssen. Sie wies außerdem darauf hin, dass in manchen Fällen Abgleiche mit Luftbildern möglich sind. "Und es werden sicher auch Stichproben vorgenommen."
Natürlich erwarteten die Besucher der Bürgerversammlung in der Diskussion Aussagen zur Entwicklung in Sachen "Bahnübergang Weiherweg", der ja nach Beurteilung der aktuellen Lage von der Schließung bedroht ist. "Der Kampf um die beste Lösung bei maximaler Förderung wird weitergehen", betonte Bürgermeister Werner Diersch (SPD/WG). Zwar seien nach wie vor zwei Varianten möglich, die höchstmögliche Förderung sei aber längst nicht in trockenen Tüchern, so der Bürgermeister.
Die Gemeinde sieht sich mit ihrem Vorhaben, ein langes Gerichtsverfahren durch alle Instanzen vermeiden zu wollen, dem Argument ausgesetzt, die Umsetzung der Brückenlösung nicht auf dem Rechtsweg versucht zu haben. Die Problematik besteht darin, dass die Regierung nur die billigste, mit der bisherigen Situation vergleichbare Möglichkeit voll bezuschussen kann. Die Gemeinde vertritt dagegen die Ansicht, dass mit der Brückenlösung gegenüber der Schließung des Bahnübergangs eine für Trebgast weitaus schlechtere Lösung geschaffen würde und hat deshalb ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das dies klären soll. Das Ergebnis dieses Gutachtens, so Diersch, werde bei der Regierung derzeit geprüft, eine Antwort stehe noch aus.
Genehmigung endet im Juni
Derweil brennt der Gemeinde das Feuer unter den Nägeln, weil die interne Genehmigung der Bahn für den Übergang am 30. Juni ende. Das weiß auch Diersch: "Wenn wir uns jetzt nicht bewegen und festlegen, ist der Übergang am 1. Juli dicht. Wir müssen in den nächsten Wochen wissen, in welche Richtung wir gehen wollen. Dann wird es auch eine Möglichkeit geben, für den Planungs- und Umsetzungszeitraum noch eine Verlängerung zu bekommen."
"Mit Vollgas geht die Post ab"
Demgegenüber traten andere Themen fast in den Hintergrund. Thomas Hahn registrierte die Zunahme von Partys und privaten Feiern am Badesee. "Bisher konnte man sich jährlich auf drei bis vier Veranstaltungen wie Seefest und Beach-Clubbing einstellen. 2012 ging teilweise in 14-tägigem Rhythmus mit Vollgas die Post ab, ohne dass sich die Veranstalter um Lärmschutz-Richtlinien kümmerten, die ansonsten jeder Gewerbetreibende einhalten muss." Auf seine Frage, ob die Gemeinde hier reglementierend eingreifen könne, sagte Diersch zu, im Gespräch auf den Pächter einzuwirken.
Anna Ströhlein-Lutz wollte wissen, wann die innerhalb kurzer Zeit zweimal beschädigte Brücke über den Weißen Main in Feuln saniert wird. Der Verursacher der ersten Beschädigung im Juli 2012 wurde zwar ermittelt, aber die Entschädigung, die seine Versicherung anbot, entspricht nicht den Vorstellungen der Gemeinde. Der Fahrer, der im November noch einmal gegen die Brücke fuhr, flüchtete. Nach Aussage des Bürgermeisters streiten sich seither Sachverständige, Anwälte und Versicherung, wer wie viel zahlen muss. "Um das Beweissicherungsverfahren nicht zu gefährden, sind uns momentan die Hände gebunden."
Wilhelm Etterer beklagte das Gehsteigparken vor dem Rathaus und der Bäckerei Sesselmann. Diersch verwies darauf, dass dies laut Straßenverkehrsordnung zulässig ist, appellierte aber an die Vernunft der Autofahrer.
Etterer fragte weiterhin an an, ob damit zu rechnen sei, dass die Anlieger, die bei der Abrechnung des ersten Bauabschnitts der Kulmbacher Straße zu viel Gebühren bezahlt hätten, davon wieder etwas zurückbekämen. Das Verwaltungsgericht habe nämlich festgestellt, dass die Abrechnung in Teilen falsch war.
Nach Aussage des Bürgermeisters werde zurzeit geprüft, ob durch die Neuberechnung neue Bescheide notwendig werden.