Ein Arzt saß auf der Anklagebank
Autor: Karl Heinz Weber
Kulmbach, Donnerstag, 04. Juli 2013
Eine spannende Gerichtsverhandlung erlebte am Donnerstag eine Schulklasse der Carl-von-Linde-Realschule in Kulmbach. Auf der Anklagebank saß ein Arzt, der als Gastgeber einer Party Widerstand gegen zwei Polizeibeamte geleistet und einen der beiden Polizisten fahrlässig verletzt haben soll.
Der Gerichtssaal am Kulmbacher Amtsgericht war übervoll, als ein "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" aus dem November 2011 unter Vorsitz von Richterin Sieglinde Tettmann verhandelt wurde.
Die Beamten waren wegen Ruhestörung gerufen worden. Als Zeugen waren die beiden betroffenen Polizeibeamten geladen und eine bunte Schar von jungen Leuten, die alle Gäste auf der Party waren.
Erinnerungslücken
Der Angeklagte machte auf anraten seines Verteidigers Frank Stübinger Angaben zudem Vorfall. Er konnte sich nicht mehr an das gesamte Geschehen erinnern - kein Wunder bei einem Alkoholgehalt von 1,91 Promille. Er räumte jedoch kleinlaut ein, dass er die Geschehnisse des Tattages zugebe, so weit sie ihm noch in Erinnerung sind.
Die beiden erfahrenen Polizeibeamten schilderten die Geschehnisse in allen Einzelheiten.
Die Situation habe sich zugespitzt, als sich dann doch ein betrunkener Mann mit nacktem Oberkörper als Wohnungsinhaber zu erkennen gegeben habe. Dieser habe dann versucht, die Feststellung der Personalien seiner Gäste zu behindern. Schließlich gipfelte die Auseinandersetzung darin, dass beim Anlegen der Handschellen einer der Beamten und der Beschuldigte zu Boden gingen. Bei dem Sturz zog sich einer der beiden Beamten Prellungen zu. Nur durch die Unterstützung weiterer Streifen konnte ein Eskalieren der Situation verhindert werden.
Der Mann wurde schließlich festgenommen und in der Ausnüchterungszelle untergebracht. Auch dort tobte der Inhaftierte weiter und wurde erst entlassen, als ihn seine Mutter abholte.
Alkoholprobleme
Als Richterin Tettmann das Vorstrafenregister verlas, ging ein Raunen durch die Zuhörerbänke. Der Arzt hatte bereits rechtskräftige Einträge: Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss, Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Nun war allen klar, der Angeklagte hat ein Alkoholproblem.
Rechtsanwalt Frank Stübinger stellte dem Gericht ein Schreiben des Bezirkskrankenhauses Oberpfalz zur Verfügung, nach dem sich der Angeklagte dort seit Mai zur stationären Entgiftung befindet. Außerdem schließt sich eine stationäre Entwöhnungstherapie an.
Staatsanwältin Katharina Roggenbrod forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, die Fortsetzung der Therapie und 1500 Euro Geldstrafe. Richterin Tettmann schloss sich diesem Antrag an.