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Drogen-Verkauf: Kulmbacher muss in den Knast


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Montag, 13. Januar 2014

Weil ein 30-jähriger Kulmbacher über zwei Jahre Haschisch veräußert hat, muss er für über zwei Jahres ins Gefängnis.
Der schwunghafte Handel mit Haschisch brachte einen jungen Kulmbacher nun ins Gefängnis. Foto: Boris Roessler/dpa


Falsche Freunde, Drogen, und schon ist man auf der schiefen Bahn. Es war bitter für einen 30 Jahre alten Mann aus Kulmbach, den das Landgericht in Bayreuth am Montag wegen des Handeltreibens und Erwerbs von über sieben Kilogramm Haschisch in knapp 40 Einzelfällen zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt hat.
"Bewährung geht bei dieser Menge nicht mehr, außerdem hat sich das gesamte Geschehen über zwei Jahre hingezogen", begründete der vorsitzende Richter Michael Eckstein das Urteil der Kammer.

Verteidiger fordert Bewährun

Eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren hatte Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach gefordert. Schließlich habe sein Mandant ein weitreichendes Geständnis abgelegt. Er sei seit seiner Festnahme abstinent und habe sein Leben mittlerweile absolut im Griff.

Doch es sollte auch nichts helfen, dass durch die Angaben des Mannes weitere Personen aus dem Umfeld eines Kulmbacher Haschischrings dingfest gemacht werden konnten. Die Menge war zu groß, der Tatzeitraum zu lang. Andere "Mitglieder" des Haschischrings sind wegen ähnlicher Mengen bereits zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

7,50 Euro pro Gramm

Im Laufe der Verhandlung konnte man rekonstruieren, dass der Mann zunächst pro Monat 200 Gramm Haschisch, später alle zwei Wochen 200 Gramm Haschisch in ordentlicher Qualität angekauft und mit geringem Aufschlag weiterveräußert hat. Das Gramm für rund 7,50 Euro.
Insgesamt ordnete das Gericht in seinem Urteil den Verfall von 42 000 Euro an. Die Richter gehen davon aus, dass dies der Umsatz (nicht der Gewinn) war, den der Mann mit Haschisch getätigt hat. Der Erwerb von zehn Mal je zwei Gramm Marihuana zum Eigenkonsum sollte dabei gar nicht mehr ins Gewicht fallen. Er wurde aber dennoch in das Urteil aufgenommen. Wie es sein kann, dass man sich als unbescholtener, nicht vorbestrafter junger Mann auf eine so große Sache einlassen könne, wollte der Richter vom Angeklagten wissen, doch der hatte nur ein Achselzucken als Antwort. Letztlich gab er zu, dass er sich mit dem Gewinn seinen Eigenkonsum finanzieren wollte und auf eine gute zusätzliche Einnahmequelle gehofft hatte. Zudem habe er geglaubt, er habe es mit Freunden zu tun.

Der "große Zampano

Die Polizei bemerkte lange nichts von dem Haschischring, bis irgendjemand schließlich doch plauderte und die Sache ins Rollen brachte. Der "große Zampano", also der Kopf des Rings, saß in Bindlach, sagte ein als Zeuge geladener Kripobeamter. Der Bindlacher hatte die Haschischmengen über zwei Brüder vertrieben, die ein ganzes Netz von Abnehmern in und um Kulmbach hatten. Einer der Brüder wurde im Oktober zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, der zweite wartet noch auf seinen Prozess.
Staatsanwalt Michael Hofmann hatte gegen den 30-jährigen Angeklagten aus Kulmbach eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Das Gericht blieb in seinem Urteil sechs Monate darunter.