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Drei neue Riesen bei Rugendorf werden wohl kommen


Autor: Klaus-Peter Wulf

Rugendorf, Dienstag, 08. Juli 2014

Bei Rugendorf sollen drei neue Windräder gebaut werden. Sie sind fast doppelt so hoch wie die zwei bestehenden Mühlen. Da es sich um ein vereinfachtes Verfahren handelt, hat die Gemeinde kein Widerspruchsrecht.
Die bereits bestehenden Windräder bei Rugendorf bekommen höchstwahrscheinlich Zuwachs. Drei weitere Mühlen - doppelt so hoch wie die jetzigen - sollen auf dem Höhenzug in Richtung Seibelsdorf entstehen. Im Bildvordergrund ist das Untere Dorf zu sehen, bei den Häusern vor den beiden Windkraftanlagen handelt es sich um Kübelhof. Foto: Sandra Zeitler


Die geplante Errichtung von drei Windkraftanlagen in den Gemarkungen Gössersdorf (Gemeinde Weißenbrunn), Wötzelsdorf (Stadt Kronach) und Seibelsdorf (Markt Marktrodach) beschäftigte am Montagabend erneut den Rugendorfer Gemeinderat. Auf dem Tisch lag zum wiederholten Mal der Antrag der Firma Windstrom Rugendorf GmbH & Co. KG aus Forchheim auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Windräder, den die Gemeinderäte zur Kenntnis nahmen. Eine Ablehung des Projekts ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Insgesamt sieben Mühlen will Windstrom im Grenzgebiet der Landkreise Kulmbach und Kronach errichten. Die Vorrangflächen dafür sind grundsätzlich beschlossen.

Für den beim Landratsamt Kulmbach eingereichten Antrag auf Errichtung von insgesamt vier Windkraftanlagen (eine in der Gemarkung Rugendorf, drei in der Gemarkung Lösau) hatte die Gemeinde Rugendorf bereits in ihrer April-Sitzung ihre Stellungnahme abgegeben.

120 Meter Rotordurchmesser

Das Landratsamt Kronach übersandte nun die Planunterlagen für drei Windenergieanlagen auf dem Höhenzug oberhalb von Gössersdorf, Wötzelsdorf und Seibelsdorf. Die Anlagen haben jeweils eine Gesamthöhe von 199 Metern und sind damit annähernd doppelt so hoch wie die zwei bereits stehenden Windräder zwischen Rugendorf und Seibelsdorf. Die Nabenhöhe der neuen Mühlen beträgt 139 Metern, der Rotordurchmesser 120 Meter.
Bürgermeister Ralf Holzmann machte deutlich, dass für die Anlagen nur eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nötig ist. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung seien damit nicht erforderlich. Das Landratsamt hole lediglich die Stellungnahmen der Behörden ein, deren Aufgabenbereich betroffen ist.

Bereits im April hatte der Gemeinderat Rugendorf angemerkt, dass die Gemeindestraßen nicht als Erschließungsnetz während der Bauphase geeignet sind. Insbesondere die Straße von Feldbuch bis zur Kreisstraße KU 22 sei auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen beschränkt. Die Gemeindestraßen dürften im derzeitigen Zustand nicht benutzt werden. Seitens der Gemeinde Rugendorf verweigerte deshalb der Rat in der April-Sitzung sein Einvernehmen. Das nahmen die damaligen Besucher mit Beifall auf und waren der Meinung, wie wohl viele andere auch, dass der Bau dieser Windkraftanlagen vom Tisch war. VG-Geschäftsstellenleiter Florian Puff kommentierte den Applaus aber im April schon als verfrüht, und am Montag wurden alle eines Besseren belehrt.

Erschließung von Kronach aus

Da jetzt die Erschließung nicht - wie im April angenommen - von Rugendorfer Seite, sondern über die B 85, Weißenbrunn und Gössersdorf erfolgt, teilte das Landratsamt Kulmbach mit, dass für den geplanten Windpark keine planungs- und baurechtlichen Einwände bestehen. "Die Gemeinde Rugendorf kann dadurch grundsätzlich keinerlei Einfluss auf die Bauvorhaben nehmen, und eine Verweigerung des Einvernehmens aus rein rechtlichen Gründen entfällt nunmehr", sagte Holzmann ohne Umschweife.

Grundsätzlich sei dem Rat der Schutz der Bürger wichtig, aber man habe auch die Notwendigkeit der Förderung von erneuerbaren Energien zu beachten. Wichtig sei es aber auch zu erkennen, dass Rugendorf als Kommune relativ wenige, um nicht zu sagen keinerlei Einflussmöglichkeiten in diesem Zusammenhang habe. Nur wenn unmittelbar Liegenschaften der Gemeinde betroffen sind, könnte Einfluss seitens der Kommune geltend gemacht werden.

Derzeit liefen noch naturschutzfachliche Nachkartierungen, ob bestimmte Vogelarten wie Schwarzstorch oder andere betroffen sind. Mit Ergebnissen werde im Herbst gerechnet. Wenn die Prüfung insgesamt positiv ausfalle, müsse das Landratsamt Kulmbach die Anlagen genehmigen, so Holzmann.

Wütende Bürger

Wortmeldungen der acht anwesenden Zuhörern wurden während der öffentlichen Gemeinderatssitzung nicht zugelassen. Allerdings bestand nach dem Ende der Sitzung Gelegenheit dazu. Hermann Dippold fragte sich, ob man solche Projekte einfach am Bürger vorbeilancieren könne und beschuldigte den Gemeinderat, am 7. April die Bürger belogen zu haben.

Keine Parkbuchten an der B 303
Das Thema Parkbuchten an der B 303 wird von der Gemeinde Rugendorf nicht mehr weiterverfolgt, da es nicht vernünftig finanziert werden kann, so Bürgermeister Ralf Holzmann in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Die Parkbuchten waren im Zusammenhang mit dem Bau des Dorfladens angedacht gewesen.

Der Bund selbst baue an Bundesstraßen keine Parkplätze mehr. Eine eigenständige Baumaßnahme durch die Gemeinde würde erhebliche Kosten verursachen und am Ende die Kommune und die Dorfladen-Genossenschaft mit hohen Mehrkosten belasten. Außerdem wäre die Schaffung von Parkbuchten an der B303 mit massiven Verkehrsgefährdungen verbunden. "Leider wurde bei der Planung des Dorfladens von Beginn an der wichtige Aspekt von Parkplätzen vernachlässigt. Ich versichere aber, dass wir eine finanzierbare und pragmatische Lösung finden werden", so Holzmann.