Diebe haben in Kulmbach kein leichtes Spiel

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Mehrere Diebe versuchten in Kulmbachs Supermärkten ihr Glück. Foto: Daniel Karmann/dpa
Mehrere Diebe versuchten in Kulmbachs Supermärkten ihr Glück. Foto: Daniel Karmann/dpa

Langfinger haben in Kulmbach kein leichtes Spiel: Gleich mit vier Dieben musste sich am Freitag Richterin Sieglinde Tettmann am Amtsgericht beschäftigen.

Fall 1: "Es war blöd von mir", beteuerte eine 62-jährige Angeklagte. Am 12. Juli diesen Jahres klaute sie in einem Supermarkt Tabak und Wurst im Wert von zehn Euro. Als Grund für ihre Tat nannte sie Geldnot. Seit ihr Mann im Altenheim sei, fehle es hinten und vorne.

"Ich habe gesehen, wie sie zur Kasse ging, die Ware in ihre Tasche steckte und den Laden verlassen wollte", erläuterte der Ladendetektiv, der als Zeuge geladen war.
Die Angeklagte wurde von Richterin Tettmann zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.

Fall 2: Eine 52-Jährige ließ am 11. August 2017 in einem Supermarkt neben Süßigkeiten auch mehrere Kosmetikartikel mitgehen. Zudem trug sie zwei Taschenmesser und ein Tierabwehrspray bei sich, weshalb der Tatvorwurf auch Diebstahl mit Waffen lautete. "Ich wollte nie jemanden verletzen", beteuerte die Angeklagte, die die Tat gestand. Seit ihr Mann an Krebs erkrankt und arbeitsunfähig sei, reiche das Geld nicht.

Auch sie war von einem Detektiv beobachtet worden.Weil die 52-Jährige wegen Diebstahls vorbestraft war, forderte Katja Ohnemüller als Vertretung der Staatsanwaltschaft sechs Monate Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem solle die Angeklagte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Die Richterin schloss sich in ihrem Urteil der Staatsanwaltschaft an. Die 80 Arbeitsstunden muss die 52-Jährige beim Verein Fähre verrichten.

Fall 3:
Wieder war ein Supermarkt der Tatort. Eine 28-Jährige hatte am 25. Juli diesen Jahres Lebens- und Arzneimittel im Wert von 25 Euro geklaut. "Ich weiß nicht, warum ich es gemacht habe", sagte die Angeklagte, die die Tat gestand.

"Als ich sie zur Rede stellte, packte sie alle gestohlenen Gegenstände aus", sagte der Kaufhausdetektiv, der den Diebstahl zuvor beobachtet hatte.
Richterin Sieglinde Tettmann verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro.

Fall 4: "Ich weiß, dass es falsch war", beteuerte auch ein 32-Jähriger, der ebenfalls wegen Diebstahls angeklagt war. Er gab zu, am 3. Mai 2017 in einem Supermarkt aus einem 24er-Pack fünf Batterien entwendet zu haben. Er wollte sie für das elektrische Grablicht seiner verstorbenen Mutter verwenden, gab er an. "Ich habe keine billigeren gesehen, da waren nur die teueren", sagte der Angeklagte, der nicht so viel Bargeld dabei hatte. Auch er war von einem Detektiv beobachtet worden.

Aufgrund mehrerer Vorstrafen forderte Katja Ohnemüller eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird, sowie eine Geldstrafe von 300 Euro . So lautete auch das Urteil von Richterin Sieglinde Tettmann. Das Geld muss der Verurteilte an die Geschwister-Gummi-Stiftung zahlen.