Die Diebe und die Kamera
Autor: Katrin Geyer
Kulmbach, Freitag, 12. Dezember 2014
Darf man Menschen mit einer Überwachungskamera filmen, ohne sie zu fragen? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof. Zumindest nicht auf öffentlichem Grund. Und das gilt auch für Einbrecher.
Liebe Diebe, sofern Sie aufmerksam die Nachrichten verfolgen, werden Sie es mitbekommen haben: Der Europäische Gerichtshof hatte sich mit dem Fall eines Ihrer Kollegen zu befassen, der bei einem Einbruchsversuch von einer Überwachungskamera gefilmt worden war. Der sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, klagte - und bekam nun recht.
Liebe Diebe, um solchen Ärger zu vermeiden, weise ich Sie vorsichtshalber auf Folgendes hin: Sämtliche Türen und Fenster meines Hauses werden von einer Kamera überwacht. Sollten Sie bei einem Einbruchsversuch nicht gefilmt oder wenigstens nicht erkannt werden wollen, dann ziehen Sie sich doch einfach eine Strickmütze übers Gesicht. Ich gehe davon aus, dass Sie, wenn Sie dennoch bei mir einsteigen, damit stillschweigend Ihr Einverständnis zum Filmen geben.
Um künftigen Ärger zu vermeiden, wäre es mir ehrlich gesagt allerdings lieber, sie gäben mir Ihr Einverständnis schriftlich unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und der Nummer Ihres Personalausweises. Ein entsprechendes Formular zum Download finden Sie im Internet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Es grüßt Sie
Katrin Geyer
P.S: Die beiden Schornsteine meines Hauses werden nicht überwacht. Allerdings ist das Eindringen auf diesem Weg nur dicken Männern mit weißem Bart und rotem Mantel in der Zeit zwischen 24. Dezember, 17 Uhr, und 25. Dezember, 9 Uhr, gestattet.