Druckartikel: Der Radler muss bluten, der Raser nicht

Der Radler muss bluten, der Raser nicht


Autor: Alexander Hartmann

Kulmbach, Donnerstag, 27. Juni 2019

Unser Bußgeldkatalog lässt mich erstaunen. Der Raser, der bei Ludwigschorgast mit Tempo 194 geblitzt wurde, kommt, wie ich finde, viel zu billig davon.
Nur drei Monate muss der Raser, der bei Ludwigschorgast mit 194 km/h geblitzt wurde, seinen Führerschen abgeben, nur 600 Euro Geldbuße zahlen. Symbolbild:  Frank Rumpenhorst/dpa


Unser Bußgeldkatalog lässt mich doch manchmal erstaunen. Vor ein paar Wochen hatten wir von einem Kulmbacher berichtet, der über Monate um seinen Führerschein gekämpft hat. Den hatte der 38-Jährige nicht ganz zu Unrecht abgeben müssen, hatte ihn die Polizei doch mit über zwei Promille erwischt. Allerdings nicht mit dem Auto. Der junge Mann war nach dem Vatertagsausflug besoffen vom Fahrrad in den Straßengraben gefallen - mit für ihn schmerzhafte Folgen: Wehgetan haben ihm nicht nur die Verletzungen, sondern vor allem die saftige Strafe. Fünf Monate musste er laufen, einschließlich der Teilnahme am "Idiotentest" hat ihn die volltrunkene Radfahrt satte 5000 Euro gekostet.

Raser kommt zu billig davon

Wie billig, so habe ich mir gedacht, kommt doch der Raser davon, der am Dienstagabend auf der B 303 bei Ludwigschorgast mit Tempo 194 bei erlaubten 100 km/h geblitzt worden ist. Nur drei Monate muss er den Führerschein abgeben, mickrige 600 Euro Geldbuße zahlen, obwohl er - anders als der Radler - nicht nur sich, sondern auch andere in Lebensgefahr gebracht hat.

"Zehn Jahre zu Fuß gehen"

Wie lautet doch die Forderung eines Lesers: "Der soll die nächsten zehn Jahre zu Fuß gehen und künftig beim Rettungsdienst arbeiten." Ein anderer meint: "Er soll zwei Jahre Fahrrad fahren und dabei unter 20 km/h bleiben." Wünsche, für die ich Verständnis habe, denn der 27-Jährige, der wohl um die 210 km/h auf der Tachoanzeige hatte, hat den Wagen als Waffe eingesetzt und aus meiner Sicht im Straßenverkehr nichts zu suchen.