Datenschutzverordnung fordert Kulmbacher in ihrer Freizeit heraus
Autor: Mirjam Stumpf
Kulmbach, Montag, 22. April 2019
Die Datenschutz-Grundverordnung bedeutet meist einen bürokratischen Mehraufwand - sei es für Vereine, Pfarrgemeinden oder in der Jugendarbeit.
"Das Recht am Bild ist ein heißes Thema", sagt Kreisjugendpfleger Jürgen Ziegler über die Veränderungen, die mit der Datenschutz-Grundverordnung einhergingen. Seit dem 25. Mai 2018 schreibt die Verordnung der Europäischen Union vor, personenbezogene Daten und Bilder noch sorgsamer zu verarbeiten. Das wirkt sich auf viele Verbände und Vereine aus.
"Mittlerweile müssen die Eltern eine Einverständniserklärung ausfüllen, die sechs bis sieben Seiten lang ist", berichtet Jürgen Ziegler. Das gelte für jede einzelne Aktion, sei es beispielsweise die Besichtigung von Radio Plassenburg oder der Besuch eines Freizeitparks innerhalb der Ferienaktionen.Dabei gehe es beim Kreisjugendring noch bürgerfreundlich zu, so Ziegler weiter, da diese Erklärungen von den Eltern auch online ausgefüllt werden können.
Die wichtigste Frage sei bei dem Aufwand aber die nach den Bildrechten. Wo vor einigen Jahren noch ein Vermerk, dass Bilder gemacht werden, in den Anmeldeformularen zur Zustimmung gereicht habe, habe der Verweis daraufhin bald an einer prägnanten Stelle platziert sein müssen. Doch auch das habe sich noch gesteigert. "Heute müssen Eltern aktiv ankreuzen, dass ihr Kind fotografiert werden darf", so der Kreisjugendpfleger.
Er erlebe es in Folge dessen immer wieder, dass Eltern ihm und seinen Kollegen diese Bildrechte nicht übertragen. Das könne im Umkehrschluss wieder zu einer enormen Verkomplizierung bei den Leitungspersonen führen, den Überblick zu behalten - beispielsweise wenn Freizeitaktionen stattfinden.
Die Mitarbeiter haben eigens dafür Strategien entwickelt. "Bei Freizeitfahrten werden die Kinder, die auf einem Foto zu sehen sein dürfen, mit einer sichtbaren grünen Textilmarke gekennzeichnet, alle, die nicht abgelichtet werden sollen, mit einer blauen", erzählt Jürgen Ziegler. Das sei auch notwendig, denn bei einer Anzahl von 50 fremden Kindern könne man sich schwer auf Anhieb merken, wer fotografiert werden dürfe und wer nicht.
Datenschutz galt schon vorher
Ebenso sind Vereine und Pfarreien von der Verordnung betroffen. Ralf-Herbert Kneitz ist Vorstand für Verwaltung beim ATS Kulmbach. Die wichtigste Maßnahme, die der Verein vorgenommen habe, betreffe den Neueintritt eines Mitgliedes. "Ein Mitglied muss schriftlich zustimmen, ob sein Foto und Name im Internet oder in den Print-Medien veröffentlicht werden darf." Bisher habe aber niemand ausdrücklich dagegen gestimmt, erinnert er sich.
Für den Verein bedeute die neue Verordnung insgesamt aber wenig Umstellung. Vorher wurde der Datenschutz ja auch schon beachtet. Durch die neue Verordnung müsse hauptsächlich nachgewiesen werden können, wie der Verein die Daten schützt. Dieser Nachweis sei wichtig, so Kneitz. "Wir gehen gelassen damit um, bei gleichzeitigem Schutz für unsere Mitglieder."